Das Bundeswirtschaftsministerium plant ein Modell der unangekündigten Netzeingriffe: Der Stromverbrauch von flexiblen Energieverbrauchern wie Elektrofahrzeugen oder Wärmepumpen soll willkürlich vom Netzbetreiber begrenzt werden. „Strom ohne Unterbrechungen war für Verbraucher bisher die Norm“, sagt Thomas Engelke vom Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV), und kritisiert: „Unangekündigte Unterbrechungen sollen der neue Standard werden. Das ist keine gute Nachricht für private Verbraucher.“
Mehr Intelligenz, weniger Zwang
Der Geschäftsführer des Bundesverbands Neue Energiewirtschaft (bne), Robert Busch, fordert: „Wir brauchen intelligente marktliche Steuerungen statt Zwangsbewirtschaftung“. BNE und VZBV lehnen den Vorschlag ab und fordern Alternativen.
Nachfrageseitige Flexibilität ist zum einen für eine kostengünstige Integration erneuerbarer Energien und damit das erfolgreiche Gelingen der Energiewende wichtig. Zum anderen muss die Überlastung der Netze vermieden werden, etwa durch hohe gleichzeitige Nachfrage, wenn viele Verbraucher am Feierabend zur selben Zeit ihr E-Fahrzeug laden wollen.
So geht es nicht
Die Herausforderung ist, ein Modell zu entwickeln, das diese beiden Zielvorgaben kundenfreundlich, kosteneffizient und mit möglichst geringem regulatorischem Aufwand umsetzt. „Der aktuell diskutierte Vorschlag zeigt, wie es nicht geht“, bemängelt Robert Busch. „Verbraucherbedürfnisse werden zurückgestellt und die wettbewerbliche Nutzung flexibler Lasten wird eingeschränkt. Alternativen wurden nur unzureichend geprüft.“
Außerdem schlägt das Modell Änderungen der Netzentgelte für kleine und private Verbraucher vor. Eine Reform der Netzentgelte, ebenso wie der Umlagen und Abgaben, ist zwar dringend nötig.
Verbraucher werden benachteiligt
Das diskutierte Modell lässt jedoch wichtige Anforderungen an die Netzentgeltsystematik, wie die Kostenreflexivität und damit die Einbindung von Eigenversorgern, weitestgehend unberücksichtigt. „Das Modell ist in der diskutierten Form nicht fair gegenüber unflexiblen Kunden und schränkt Verbraucher unnötig ein“, moniert Verbraucherschützer Thomas Engelke. „Aus Verbrauchersicht kommen Wahlfreiheit und Kosteneffizienz viel zu kurz. Ständige aufwendige und damit teure Korrekturen sind zu vermeiden.“
Mehr Wettbewerb gefordert
Die beiden Verbände präferieren einen wettbewerblichen Mechanismus, der das Optimierungspotential von flexiblen Energieverbrauchern aktiviert. Die Verbände schlagen deshalb vor: a) die bestehenden Regelungen für eine Übergangslösung im § 14a EnWG anzupassen sowie b) unverzüglich mit der Erarbeitung eines Zielmodells zu beginnen.
Dieses soll Schritt für Schritt umgesetzt werden, damit die Auswirkungen evaluiert und notwendige Anpassungen kostengünstig getroffen werden können. „Wir brauchen eine Übergangslösung, damit auch kurzfristig sämtliche neu entstehende Ladepunkte innerhalb kurzer Zeit ans Netz angeschlossen werden können“, unterstreicht Busch. (HS)
Hier können Sie die Stellungnahme abrufen.
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