Der Passauer Landrat Franz Meyer (CSU) hat den Bundeswirtschaftsminister Karl-Theodor zu Guttenberg aufgefordert, sich für eine Änderung der derzeitigen Regelung der Gewerbesteuer für Photovoltaik-Freiflächenanlagen einzusetzen. „Hier gibt es für die Gemeinden sehr unbefriedigende Regelungen, weil derzeit nur diejenige Gemeinde die Gewerbesteuer aus einer solchen Betriebsanlage erhält, in welcher sich der Betriebssitz der Firma befindet“, schreibt er in einem Brief an den Minister. Die Gemeinde, in der die Anlage stehe, gehe hingegen leer aus. Diese Regelung sei für Gemeinden nicht nachvollziehbar. Es bestehe Handlungsbedarf des Gesetzgebers.
Regelung analog zu Windkraftanlagen
Meyer fordert eine Regelung analog zur Verteilung der Gewerbesteuer bei Windkraftanlagen. Dabei werden die Einnahmen nach dem Modell 30 Prozent zu 70 Prozent für Betreiber- und Standortkommunen verteilt. Ein entsprechender Gesetzentwurf habe bereits vorgelegen, schreibt Meyer weiter an seinen Parteifreund. Der Passus sei im laufenden Gesetzgebungsverfahren dann aber „leider wieder gestrichen“ worden. Die im Bayerischen Gemeindetag vereinten Bürgermeister des Landkreises Passau hätten daher den Bundeswirtschaftsminister einstimmig einen Antrag beschlossen, „wonach die Verteilung der Gewerbesteuer für Freiflächen-Photovoltaikanlagen analog der Windkraftanlagen gesetzlich neu geregelt werden soll“. Wenn eine solche Initiative scheitern sollte, sähen die Kommunen keine Veranlassung mehr, weitere Gebiete für entsprechende Anlagen auszuweisen, schreibt Meyer.
Der Bundesverband Solarwirtschaft (BSW-Solar) ist sich des Problems bewusst. Er befasse sich derzeit verstärkt mit dem Thema und setze sich dafür ein, dass auch Standortgemeinden anteilig an den Gewerbesteuereinnahmen beteiligt werden. (Sandra Enkhardt)