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BMW-Erbe soll 94 Prozent von Solarwatt übernehmen

Das Amtsgericht Dresden hat einen Tag nach dem Einreichen des Restrukturierungsplans das Schutzschirmverfahren der Solarwatt AG eröffnet. Es habe dabei die Eigenverwaltung bestätigt und den Rechtsanwalt Rainer Bähr zum Sachwalter bestellt, erklärten Vorstandsvertreter während einer Telefonkonferenz. Nach Prüfung des Sanierungsplans durch die Richter werde er veröffentlicht und die Gläubigerversammlung werde darüber abstimmen. Für den 11. September habe das Amtsgericht Dresden dafür einen Erörterungs- und Abstimmungstermin angesetzt. Nach der Zustimmung der Gläubiger müsse auch das Amtsgericht den Restrukturierungsplan noch bestätigen. „Sobald diese Bestätigung rechtskräftig ist, beschließt das Amtsgericht die Aufhebung des Insolvenzverfahrens - und die Solarwatt AG agiert als vollständig durchsaniertes Unternehmen wieder regulär im Markt", erklärte Sachwalter Bähr.

Im Zuge der Restrukturierung sei geplant, sich schneller auf den Systembereich zu fokussieren. Dafür müssten auch Produktionslinien geschlossen und Mitarbeiter entlassen werden, erklärte Vorstandschef Detlef Neuhaus. Solarwatt werde sich von Mitarbeitern aus allen Bereich trennen müssen. Es sei aber gelungen 337 der 435 Arbeitsplätze am Standort Dresden zu erhalten, sagte Neuhaus weiter. Derzeit liefen die Gespräche mit dem Betriebsrat über einen Sozialplan und eine Transfergesellschaft. Diese sollten bereits in den kommenden Tagen abgeschlossen werden.

Der BMW-Erbe Stefan Quandt, der bereits seit längerem Anteilseigner bei Solarwatt ist, werde die Restrukturierung als „Ankerinvestor“ begleiten, sagte Neuhaus. Es sei im Sanierungsplan vorgesehen, dass das zuvor auf null herabgesetzte Grundkapital durch eine Kapitalerhöhung um insgesamt fünf Millionen Euro erhöht werde. Stefan Quandt solle dann 94 Prozent und die ACTON 1. Beteiligungs GmbH zu sechs Prozent der Beteiligungen an Solarwatt zeichnen. Darüber hinaus werde Stefan Quandt dem Photovoltaik-Unternehmen weitere fünf Millionen Euro als Gesellschafterdarlehen zur Verfügung stellen, sagte Neuhaus. Solarwatt wolle das neue Kapital für den Ausbau des zukunftsträchtigen Systembereichs verwendet werden. Bereits vor dem Antrag für das Schutzschirmverfahren für Solarwatt war bereits im Gespräch, dass BMW-Erbe Stefan Quandt alle Anteile an dem Photovoltaik-Hersteller übernimmt.

Der Solarwatt-Vorstand betonte, dass das Schutzschirmverfahren in Eigenverwaltung als das sanierungsfreundlichste Verfahren gehört. Nach dem eingereichten Plan ist vorgesehen, zu mindestens 16 Prozent der Gläubigeransprüche zu befriedigen. Dies sei eine deutlich höhere Quote als bei Regelinsolvenzverfahren. Die Auszahlung der Mindestquote solle zudem bereits vier Wochen nach der rechtskräftigen Bestätigung des Plans durch das Amtsgericht Dresden erfolgen, hieß es weiter. Neuhaus bezeichnete es als „faires Angebot“ an die Gläubiger, dass Solarwatt gemeinsam in den vergangenen Wochen mit Quandt und den Banken erarbeitet habe. (Sandra Enkhardt)