Rheinland-Pfalz konnte sich mit seinem Antrag, die Gewerbesteuereinnahmen aus großen Photovoltaik-Freiflächenanlagen gerechter zwischen Betreiber- und Standortgemeinde aufzuteilen, im Bundesrat durchsetzen. Nach dem Willen der Länderkammer sollen künftig besonders Kommunen profitieren, die sich für den Ausbau der Photovoltaik einsetzen und bislang weitgehend leer ausgingen. Nach geltendem Recht fließen die Gewerbesteuereinnahmen an jene Gemeinde, in der die Betreiberfirma der Solarparks ihren Sitz hat. „Damit sind wir unserem Ziel, die Standortgemeinden der Solarparks zu stärken und damit den Ausbau der Photovoltaik weiter voran zu bringen, ein weiteres Stück näher gekommen", erklärten Umweltministerin Margit Conrad (SPD) und Finanzminister Carsten Kühl (SPD) aus Rheinland-Pfalz nach der Abstimmung am Freitag.
Die Neuregelung solle auch ein Anreiz für Gemeinden sein, geeignete Flächen als Vorranggebiete für erneuerbare Energien auszuweisen. Eine vergleichbare Regelung besteht seit 2008 bereits für Windparks. Sie sieht eine Aufteilung von 70 zu 30 zwischen Standort- und Betreiberkommune vor. Nach dem Votum der Länderkammer seien nun Bundesregierung und Bundestag aufgefordert, die Einnahmen aus der Gewerbesteuer von Photovoltaik-Anlagen künftig auch gerecht aufzuteilen, so die Landesminister weiter. Sie gingen davon aus, dass sich die nun zuständigen Stellen im weiteren Gesetzgebungsverfahren der Neuregelung nicht verschließen werden. Allerdings war die SPD-Bundestagsfraktion Anfang Dezember mit einem ähnlichen Antrag gescheitert. Sie wollte im Zuge des Wachstumsbeschleunigungsgesetzes eine Änderung der Aufteilung der Gewerbesteuereinnahmen erreichen. Sie scheiterte mit ihrem Änderungsantrag allerdings an der Mehrheit von Union und FDP im Umweltausschuss des Bundestages. (Sandra Enkhardt)