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Colexon beruft außerordentliche Hauptversammlung ein

Die Colexon Energy AG hat für den 15. Februar eine außerordentliche Hauptversammlung einberufen. Hintergrund ist die geplante Übernahme des belgischen Projektierers 7C Solarparken NV. Es werde den Aktionären folgendes vorgeschlagen: Zunächst solle das Grundkapital von Colexon durch Einbeziehung geglättet und auf die Hälfte auf rund 8,872 Millionen Euro herabgesetzt werden. Anschließend solle das Kapital durch Sacheinlagen wieder auf 16 bis 24,88 Millionen Euro erhöht werden, teilte der Vorstand des Hamburger Photovoltaik-Unternehmens weiter mit. Dabei sollten sich die 30 Aktionäre von  7C Solarparken NV gegen Gewährung der neuen Colexon-Aktien einbringen. Danach sei die belgische Firma dann eine Tochtergesellschaft des Hamburger Photovoltaik-Unternehmens. Allerdings solle die Kapitalerhöhung nur erfolgen, wenn genügend Aktionäre teilnehmen und Colexon mindestens 80 Prozent von 7C Solarparken NV übernehmen könne. Die Warth & Klein Grant Thornton AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft habe zum Bewertungsstichtag 14. Februar die Unternehmenswerte ermittelt. So sei ein Umtauschverhältnis von gerundet 3225 Colexon-Aktien zu einer 7C Solarparken-Aktie ermittelt worden.
Der Aufsichtsrat von Colexon solle zudem auf der außerordentlichen Hauptversammlung neu zusammengesetzt werden. Der Vorsitzende des Gremiums, Carl Graf von Hardenberg sowie das Mitglied Kurt-Friedrich Ladendorf hätten erklärt, ihre Mandate mit Ende der außerordentlichen Hauptversammlung niederzulegen. Damit solle die Möglichkeit geschaffen werden, den Aufsichtsrat des Hamburger Photovoltaik-Unternehmens um Personen zu ergänzen, die „über spezifische Kenntnisse in Bezug auf die Geschäftstätigkeit von 7C Solarparken NV verfügen“, hieß es weiter. (Sandra Enkhardt)