Nach einem Bericht der „Süddeutschen Zeitung“ (Mittwochausgabe) ermittelt die Staatsanwaltschaft in München gegen die ehemalige Führungsriege von Solar Millennium wegen des Verdachts des illegalen Insiderhandels. Mehrere Geschäftsleute, darunter EX-Aufsichtsrat Hannes Kuhn, seien verdächtig, im Zuge des Wechsels des ehemaligen Vorstandschefs von EnBW, Utz Claassen, an die Spitze von Solar Millennium, drei Aktienhändler vorab darüber informiert zu haben. Sie sollen daraufhin gemeinsam etwa drei Millionen Euro in Aktien des Projektierers solarthermischer Kraftwerke investiert haben, wie die „SZ“ weiter berichtet. Zwischenzeitlich hätten sie einen Gewinn von etwa 2,5 Millionen Euro erzielt, da der Aktienkurs von Solar Millennium nach der Berufung von Claassen zum Vorstandschef in die Höhe schnellte. Aufsichtsrat Kuhn soll dem Bericht zufolge nichts kassiert haben. Allerdings wird ihm vorgeworfen, der Tippgeber gewesen zu sein. Zwei der drei Aktienhändler sollen bereits einschlägig bei der Justiz bekannt sein. Sie seien vom Münchner Landgericht erst im April 2012 wegen Marktmanipulationen zu Gefängnisstrafen verurteilt worden sein. Allerdings sei diese mit der Untersuchungshaft abgegolten gewesen. Nach SZ-Angaben haben sie voraussichtlich auch wegen des vermuteten Insiderhandels bei Solar Millennium nicht viel zu befürchten, da sie in ihrem ersten Prozess einen Deal mit der Justiz aushandelten, der auch sämtlich weiteren Vorwürfe betrifft und erledigt.
Utz Claassen dankte im März 2010 nach nur zweieinhalb Monaten als Vorstandschef bei Solar Millennium wieder ab. Er befindet sich bis heute in einem Rechtsstreit mit dem mittlerweile insolventen Solarunternehmen. Unter anderem geht es um die Zahlung von Prämien und Gehältern in Millionenhöhe. Zuletzt reichte Claassen in den USA wegen angeblicher Rufschädigung Klage gegen Solar Millennium ein. Auch gegen Kuhn selbst wird mittlerweile wegen gleich drei Vorwürfen ermittelt. Dabei gehe neben dem vermeintlichen Insiderhandel 2009 auch um eine weitere Marktmanipulation sowie den Verdacht der Steuerhinterziehung. (Sandra Enkhardt)