Ein ehemaliges Vorstandsmitglied der Solar-Fabrik AG hat Berufung gegen ein Urteil des Landgerichts Freiburg eingelegt. Die Richter hatten ihn im Juni in erster Instanz zur Zahlung von 1,6 Millionen Euro Schadensersatz verurteilt, wie das Photovoltaik-Unternehmen mitteilte. Demnach habe die „schuldhafte Pflichtverletzung“ des ehemaligen Vorstands zu dem Schaden in dieser Höhe geführt, da er „eine wesentliche Information nicht rechtzeitig an die übrigen Vorstandsmitglieder weiterleitete“. Nach dem Einspruch sei das Urteil nicht rechtskräftig und der zuerkannte Betrag könne damit „nicht ergebniswirksam verbucht“ werden, hieß es bei der Solar-Fabrik weiter.
In dem Rechtsstreit geht es um ein Darlehen, dass die Solar-Fabrik 2008 einer Tochtergesellschaft gewährte. Dies wäre in Kenntnis der zurückgehaltenen Information nicht passiert, teilte das Photovoltaik-Unternehmen nach der Verkündung des Urteils am 6. Juni mit. Aufgrund der später Insolvenz der Tochtergesellschaft hätte das Darlehen abgeschrieben werden müssen. Insgesamt sei dadurch ein Wertberichtigungsbedarf von 6,7 Millionen Euro angefallen. (Sandra Enkhardt)