Q-Cells hatte am Montag den Gang in die Insolvenz angekündigt. Vorausgegangen war die Klage eines Gläubigers gegen die Stundung der Rückzahlung der Wandelschuldanleihe, die Q-Cells mit der Mehrheit der Inhaber vereinbart hatte. Nachdem das Oberlandesgericht Frankfurt/Main in einem ähnlich gelagerten Fall diese Vereinbarung als nicht rechtens erklärt hatte, blieb Q-Cells nur noch der Gang zum Amtsgericht. Nach dem Zeitungsbericht will der Gläubigerausschuss den Berliner Rechtsanwalt Hartwig Albers als vorläufigen Insolvenzverwalter vorschlagen. Die endgültige Entscheidung obliegt dem Amtsgericht Dessau. Zunächst wird es darum gehen, dass Insolvenzgeld, dass die Löhne der betroffenen Mitarbeiter in den kommenden drei Monaten sichert, zu beantragen. (Sandra Enkhardt)
Finanzminister schließt Staatshilfen für Q-Cells nicht aus
Q-Cells SE stellt den Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens am Amtsgericht Dessau. Direkt davon betroffen sein werden zunächst 1300 Mitarbeiter am Stammsitz in Bitterfeld-Wolfen. Insgesamt arbeiten rund 2200 Beschäftigte für das Photovoltaik-Unternehmen – inklusive der Mitarbeiter beim Dünnschichthersteller Solibro und im Werk in Malaysia. Sachsen-Anhalts Finanzminister Jens Bullerjahn (SPD) hat nun nicht ausgeschlossen, dass es staatliche Hilfen für die finanzielle Restrukturierung geben werde. „Wir sind - was mögliche Hilfen angeht – gesprächsbereit. Eine Unterstützung könnte verschiedener Art sein: Förderung, steuerliche Aspekte oder auch Bürgschaften", sagte er der „Mitteldeutschen Zeitung“ (Dienstagausgabe). Er stellt sich damit gegen Ministerpräsidenten Reiner Haseloff (CDU), der dem Fernsehsender MDR sagte, dass der Staat dem Unternehmen finanziell nicht zur Seite stehen könne. Allerdings ist das Land über die Investitionsbank Sachsen-Anhalt auch Gläubiger von Q-Cells, heißt es in dem Bericht weiter.