Aus dem Entwurf des Insolvenzplans geht hervor, dass Centrotherm als Aktiengesellschaft weitergeführt werden soll. Die Kapitalstruktur solle durch eine Umwandlung der Forderung der ungesicherten Gläubiger in Aktien der Gesellschaft gestärkt werden. Der Insolvenzplan muss von den Gläubigern angenommen und dem Insolvenzgericht bestätigt werden. Erst danach kann das Schutzschirmverfahren aufgehoben werden und Centrotherm als saniertes Unternehmen weiter am Markt tätig sein. Auch die Gläubigerversammlungen für die Tochtergesellschaften Centrotherm Thermal Solutions GmbH & Co. KG und Centrotherm SiTec GmbH, für die eigenständige Verfahren laufen, beschlossen die Fortführung des Geschäftsbetriebs in Eigenverwaltung und bestätigten die bestellten Sachwalter, wie es weiter hieß. (Sandra Enkhardt)
Gläubiger stützen Sanierungskurs von Centrotherm
Auf der ersten Gläubigerversammlung der Centrotherm Photovoltaics AG seit Einleitung des Schutzschirmverfahrens ist der eingeleitet Sanierungskurs bestätigt worden. Die anwesenden Gläubiger hätten einstimmig beschlossen, dass das Photovoltaik-Unternehmen die Eigenverwaltung fortsetzen dürfe. Zudem seien auch der vorläufige Sachwalter und Gläubigerausschuss nun endgültig bestätigt worden, hieß es weiter. Diese Voten geben Zuversicht für die weitere Sanierung und die Abstimmung über den Insolvenzplan, wie Tobias Hoefer sagte, der im Vorstand von Centrotherm für die Restrukturierung zuständig ist. Er berichtete auf dem vom Amtsgericht Ulm anberaumten Prüftermin zudem über die laufende Sanierung sowie die Aussichten auf die Fortführung der Gesellschaft, wie es weiter hieß. Einzelheiten gab Centrotherm dazu allerdings nicht bekannt.