Mit dem neuen Schutzschirmverfahren, das nach der Überarbeitung des Insolvenzrechts zum 1. März eingeführt wurde, sei es möglich, mittels eines abgestimmten Sanierungs- und Zukunftskonzepts das Unternehmen in Eigenverwaltung zu restrukturieren. Dabei sei Centrotherm nun für die kommenden drei Monate von Vollstreckungen und Zwangsmaßnahmen der Gläubiger weitgehend geschützt. Der Vorstand des Photovoltaik-Anlagenbauers bleibt weiter handlungsfähig, bekommt aber einen Sachverwalter, der die Gläubigerinteressen wahren soll, zur Seite gestellt. Der Aufsichtsrat habe zudem den Rechtsanwalt für Insolvenzrecht, Tobias Hoefer, mit sofortiger Wirkung in den Vorstand berufen, um die Sanierung des Unternehmens zu unterstützen. "Ich verstehe meine neue Aufgabe vor dem Hintergrund des Schutzschirmverfahrens als Moderator der Interessen aller Verfahrensbeteiligter“, sagte Hoefer.
Centrotherm ist der erste große Photovoltaik-Maschinenbauer, der nun wegen drohender Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung den Weg zum Amtsgericht antreten musste. Der Modulhersteller Solarwatt hatte zuvor Mitte Juni als erstes Photovoltaik-Unternehmen das neu geschaffene Schutzschirmverfahren beantragt und will bis Ende des Monats einen Sanierungsplan vorlegen. Ein ausführliches Interview zu dem im März reformierten Insolvenzrecht in Deutschland finden Sie in der kommenden Ausgabe der photovoltaik (08/2012). Das Heft erscheint am 2. August. (Sandra Enkhardt)