Bei Solarwatt scheiterte zunächst der Plan, dass der BMW-Erbe Stefan Quandt das Photovoltaik-Unternehmen komplett übernimmt an dem Widerstand einzelner Aktionäre. Daraufhin beantragte Solarwatt das zum März im Insolvenzrecht neu geschaffene Schutzschirmverfahren. Zwar war der Photovoltaik-Hersteller aus Sachsen zu diesem Zeitpunkt noch zahlungsfähig, ihm drohte jedoch eine Überschuldung. Nun ist im Restrukturierungsplan vorgesehen, dass Quandt nach Abschluss des Insolvenzverfahrens zu 94 Prozent an Solarwatt beteiligen soll. Er solle 94 Prozent einer Kapitalerhöhung um fünf Millionen Euro tragen und Solarwatt noch weitere fünf Millionen Euro als Gesellschafterdarlehen zur Verfügung stellen. Die restlichen sechs Prozent der Kapitalerhöhung des Photovoltaik-Herstellers sollen von einer Beteiligungsgesellschaft der Quandt-Familie kommen, wie die Nachrichtenagentur dpa-AFX meldet. Es handelt sich dabei um Action 1.Beteiligungs GmbH. Das Grundkapital von Solarwatt solle zuvor auf Null herabgesetzt werden. “Es ist also nicht ausgeschlossen, dass nun dieser Streit auf dem Rücken der Anleiheinhaber im Wege eines Insolvenzverfahrens gelöst werden soll“, erklärte die SdK zu diesem Plan.
SdK kritisiert Solarwatts Insolvenzquote
„Aus Sicht der SdK wirft der vorgelegte Restrukturierungsplan, welcher für die Anleiheinhaber eine Quote von 16% plus Stückzinsen vorsieht, einige Fragen auf“, erklärte die Schutzgemeinschaft. Die Quote von 16 Prozent erscheine angesichts der Medienberichterstattung „doch etwas niedrig“. Die SdK kündigte an, sie wolle an den beiden Gläubigerversammlungen des Photovoltaik-Herstellers, die für den 27. August und 11. September geplant sind, teilnehmen, um die Rechte der Einzelaktionäre zu vertreten. Dabei kritisierte die Schutzgemeinschaft, dass auf der ersten Sitzung voraussichtlich beschlossen werde, dass kein gemeinsamer Vertreter der Anleiheinhaber gewählt werden solle. Die Inhaber müssten daher dann selbst ihre Rechte vertreten. Dies bedeute auch, dass jeder Anleiheinhaber seine Forderung individuell zur Insolvenztabelle anmelden müsse, um die ihm zustehende Ausschüttung in Höhe der Insolvenzquote zu bekommen. Diese könnten dann auch an der zweiten Gläubigerversammlung teilnehmen, um über den Restrukturierungsplan abzustimmen.
Der Vorstand von Solarwatt hatte bei der Vorstellung seines Restrukturierungsplans, der derzeit vom zuständigen Amtsgericht in Dresden geprüft wird, erklärt, dass die Quote von 16 Prozent für die Gläubiger etwa vier Mal so hoch liege wie die durchschnittliche Befriedigungsquote in einem Regelinsolvenzverfahren. Zudem solle das Geld an die Gläubiger direkt nach Abschluss der Restrukturierung ausgezahlt werden. (Sandra Enkhardt)