Die SMA Solar Technology AG hat sich gemeinsam mit anderen Herstellern verpflichtet, ihre Wechselrichter seit 12. Mai 2011 mit einer angepassten Überfrequenzabschaltung auszustatten. Dies bedeute, dass sich die Wechselrichter nicht mehr sofort bei 50,2 Hertz abschalten, teilte der Photovoltaik-Hersteller mit. Dies sei von hoher Bedeutung für eine erfolgreiche Integration des Solarstroms im Netz sowie den weiteren Ausbau der Photovoltaik. Mit relativ geringem Aufwand könne so die System- und Versorgungssicherheit deutlich verbessert werden, hieß es bei SMA weiter.
Mit dem enormen Zuwachs der installierten Photovoltaik-Leistung in den vergangenen Jahren hat sich immer mehr abgezeichnet, dass die bislang geforderte Anschlussregelung für Photovoltaik-Anlagen überarbeitet werden muss. Die Netzbetreiber verlangen demnach, dass sich Photovoltaik-Anlagen bei einer erhöhten Netzfrequenz schlagartig abschalten müssen. Dieses gleichzeitige vom Netz gehen, kann aber mit steigender Zahl von Photovoltaik-Anlagen zu Instabilitäten bis hin zu großflächigen Stromausfällen führen. Zukünftig sollen sich SMA zufolge die Photovoltaik-Anlagen bei 50,2 Hertz nicht mehr sofort vollständig abschalten, sondern ihre Leistung zunächst stufenlos reduzieren. Insgesamt hätten sich mehr als zehn Hersteller von Photovoltaik-Wechselrichter bereit erklärt, ihre Produkte mit angepasster Überfrequenzabschaltung auszuliefern. Damit setze das Photovoltaik-Unternehmen die Übergangsregelung des Forums „Netztechnik/Netzbetrieb“ (FNN) des VDE für Lieferungen um. Außerdem biete SMA im Internet umfassende Informationen für Installateure, die neu installierten Photovoltaik-Anlagen gemäß FNN-Übergangsregelung in Betrieb zu nehmen.
Auf die Abschaffung der 50,2 Hertz-Abschaltung habe SMA schon sehr lange hingewirkt. „Mit der freiwilligen Selbstverpflichtung zur frequenzabhängigen Wirkleistungssteuerung von Photovoltaik-Anlagen am Niederspannungsnetz kann auch bei hoher Einspeiseleistung von Solarstrom eine flächendeckende Netzstabilität gewährleistet werden. So verschaffen wir Betreibern ein hohes Maß an Planungssicherheit, weil sie ihre Anlagen voraussichtlich ab 2012 nicht nachträglich umrüsten müssen“, erklärt Bernd Engel, Senior Vice President Technolgy. In der EEG-Novelle will die Bundesregierung die Vorgaben verbindlich festlegen. (Sandra Enkhardt)