Wegen drohender Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung hat Solarwatt beim Amtsgericht Dresden ein „Schutzschirmverfahren in Eigenverwaltung“ beantragt. Das teilte das Photovoltaik-Unternehmen am Mittwoch mit. Damit strebt die AG kein reguläres Insolvenzverfahren an, sondern eine Sanierung in Eigenverwaltung. Dieses Verfahren hat den Vorteil, dass der Vorstand das Unternehmen weiter verantwortlich lenken sowie Gespräche mit den Eigen- und Fremdkapitalgebern führen kann, ihm aber ein Sachverwalter zur Seite gestellt wird, der die Interessen der Aktionäre und Gläubiger wahrt. Darüber hinaus bietet das Schutzschirmverfahren die Möglichkeit, die Verfahrensdauer im Vergleich zur Regelinsolvenz erheblich zu verkürzen.
Das Amtsgericht Dresden hat den Antrag von Solarwatt innerhalb weniger Stunden bewilligt und Rechtsanwalt Rainer M. Bähr, Gründungspartner der Kanzlei Hermann Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, zum vorläufigen Sachwalter bestellt. Bähr ist laut Pressemeldung seit mehr als 20 Jahren auf Restrukturierungs- und Sanierungsverfahren spezialisiert. Dem Solarwatt-Vorstand steht außerdem der Restrukturierungsexperte Andreas Ziegenhagen, Partner der international tätigen Wirtschaftskanzlei Salans LLP, zur Seite.
Der Geschäftsbetrieb bei Solarwatt läuft dem Unternehmen zufolge unverändert weiter. Der Vorstand habe nun bis zum 31. Juli Zeit, dem Amtsgericht Dresden ein detailliertes Sanierungskonzept vorzulegen, über das nach Prüfung durch das Gericht die Gläubigerversammlung abzustimmen hat. Bei einer positiven Entscheidung durch die Gläubigerversammlung würde das Schutzschirmverfahren aufgehoben, und die Solarwatt AG könnte ihr operatives Geschäft als saniertes Unternehmen fortführen.
Solarwatt mit Sitz in Dresden wurde 1993 gegründet, das Photovoltaik-Unternehmen produziert unter anderem kristalline Solarmodule. Die Firma, die 2011 in die roten Zahlen rutschte, beschäftigt rund 440 Mitarbeiter. (Petra Hannen)