Während bei der letzten Ausschreibungsrunde von Solarparkleistung das niedrigste Angebot noch bei exakt sechs Cent pro Kilowattstunde lag, betrug der höchste Zuschlagswert der Juni-Ausschreibung nur 5,9 Cent. Zudem waren in dieser Runde zum ersten Mal seit einem Jahr Gebote auf Acker- und Grünlandflächen in benachteiligten Gebieten in Bayern und Baden-Württemberg zugelassen. Bisher haben nur diese beiden Bundesländer eigene Verordnungen auf der Grundlage der im EEG enthaltenen Länderöffnungsklausel verabschiedet.
Peter Franke, Vizepräsident der Bundesnetzagentur, sieht in der Zulassung von Äckern und Wiesen als Flächen für neue Solarparks den Grund für den jetzt drastisch gesunkenen Preis. Denn der durchschnittliche mengengewichtete Zuschlagswert ging im Vergleich zur Vorrunde um 0,9 Cent auf 5,66 Cent pro Kilowattstunde zurück. In der vorhergehenden Auktion lag dieser Durchschnittswert noch bei 6,58 Cent. „Eine so deutliche Senkung des Preisniveaus hat es seit Beginn der Ausschreibungen noch nicht gegeben“, betont Franke.
Von den 32 Geboten, die einen Zuschlag erhalten haben, bezogen sich 19 Projekte mit einem Umfang von 124 Megawatt auf Acker- und Grünlandflächen in benachteiligten Gebieten. Davon konnte Bayern mit 18 Zuschlägen in diesem Segment am meisten profitieren. Nur ein Projekt in Baden-Württemberg hat einen Zuschlag bekommen. Da das Kontingent für solche Projekte in den beiden Bundesländern für dieses Jahr noch nicht ausgeschöpft ist, werden auch bei der nächsten Ausschreibung Projekte auf Wiesen und Äckern wieder teilnehmen.
Insgesamt haben die Projektierer für die jüngste Auktion 133 Gebote mit einem Gesamtvolumen von 646 Megawatt abgegeben. Damit war die Ausschreibung, bei der ein Volumen von 200 Megawatt versteigert wurde, mehr als dreifach überzeichnet. Von den eingegangenen Geboten beziehen sich 52 auf Acker- und Grünflächen in benachteiligten Gebieten. „Die deutliche Zunahme an eingereichten Geboten gegenüber den 76 Geboten der Vorrunde ist damit wahrscheinlich auf die Erweiterung der Flächenkulisse zurückzuführen“, erklärt Franke.
Die erfolgreichen Bieter müssen nun bis zum 3. Juli eine finanzielle Zweitsicherheit stellen, da der Zuschlag ansonsten erlischt.