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BSW-Solar

Ausschreibungsmenge bei Solarparks zu gering

Nach dem Ausschreibungsentwurf der Bundesregierung sollen in den nächsten drei Jahren Photovoltaikfreiflächenanlagen mit einer Spitzenleistung von 1,2 Gigawatt neu errichtet und zuvor über Auktionsverfahren ausgeschrieben werden. „Das Auktionsvolumen ist viel zu klein“, kritisiert Carsten Körnig, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbands Solarwirtschaft (BSW-Solar). Das geplante Auktionsvolumen für ebenerdige Solarparks reiche nicht aus, um den von der Regierung insgesamt angestrebten Zubau von rund 7,5 Gigawatt Leistung bis Ende 2017 zu erreichen. Der Verband beklagt zudem, dass das Gros geeigneter Standorte für Solarparks nicht genutzt werden dürfe.

Konkret sieht die Verordnung für 2015 drei Ausschreibungsrunden über jeweils 150 Megawatt vor: die erste am 15. April und die zweite am 1. August jeweils über 150 Megawatt. Für die dritte Runde am 1. Dezember ist ein Volumen von 200 Megawatt vorgesehen. In den Folgejahren soll das Ausschreibungsvolumen 2016 auf insgesamt 400 Megawatt und 2017 auf 300 Megawatt sinken. Nicht genutzte Kapazitäten sollen ins Folgejahr übertragen werden.

Ab 2016 dürfen auch schwer nutzbare Ackerflächen bebaut werden – insgesamt zehn Solarparks mit einer Leistung von maximal zehn Megawatt. Der BSW-Solar regt an, die Obergrenze zumindest für Konversions- und Versiegelungsflächen auf 25 Megawatt anzuheben. Begründung: Die auf diesen Flächen durchgeführten Installationen gingen mit höheren Kosten einher.https://www.solarwirtschaft.de/

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