Die Bilanz der zweiten Ausschreibung für Photovoltaikfreiflächen aus dem Jahr 2015: Knapp 90 Prozent der Projekte wurden tatsächlich errichtet. Das teilte die Bundesnetzagentur mit. Insgesamt wurden aus der zweiten Ausschreibungsrunde 33 Förderberechtigungen ausgestellt. Eine solche Berechtigung setzt die Inbetriebnahme der Anlage durch den Bieter voraus.
Für vier Zuschläge konnten keine Projekte realisiert werden. Hier fällt eine Strafzahlung an, die dem EEG-Konto gutgeschrieben wird, teilte die Netzbehörde mit. Zwischen 2015 bis 2016 hat sie insgesamt sechs Ausschreibungen für Photovoltaik auf Freiflächenanlagen durchgeführt. Für die zweite dieser Runden ist die Antragsfrist für eine Förderberechtigung der Zuschläge am 20. August 2017 abgelaufen. Die durchschnittliche Förderhöhe für die zweite Ausschreibungsrunde lag bei 8,49 Cent pro Kilowattstunde.
Viele Projektentwickler haben von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, ihre Anlagen auf einer anderen Fläche zu realisieren als bei Gebotsabgabe geplant. Einige Zuschläge wurden zudem auf mehrere Projekte aufgeteilt. Das hat im Ergebnis zu einer Verschiebung der regionalen Verteilung der Projekte beigetragen. Einige Bundesländer wie Bayern, Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen-Anhalt haben deutlich höhere „Realisierungsanteile“, als nach den Ausschreibung zu erwarten gewesen wäre.