Der Bundesrat hat eine Änderung des Körperschaftssteuergesetzes verabschiedet. Sie erlaubt es Genossenschaften, in Photovoltaikanlagen zu investieren und den Strom selbst zu verkaufen – ohne ihre Gemeinnützigkeit zu riskieren.
Fortan ist es erlaubt, bis zu 20 Prozent der Umsätze mit anderen Einnahmen als der Vermietung von Wohnraum zu erzielen – wenn die zusätzlichen Einnahmen aus dem Betrieb von Solaranlagen für Mieterstrom kommen. Bislang durften nur zehn Prozent der Umsätze aus anderen Tätigkeiten stammen. Sonst verlor eine Genossenschaft die Befreiung von der Körperschaftssteuer.
Der Dienstleister Solarimo weist auf ungelöste Hindernisse hin: Viele Genossenschaften haben aufgrund der steuerlichen Risiken bislang auf Mieterstrom verzichtet. Das könnte sich nun ändern. Aber: Meist verkaufen die Genossenschaften den Sonnenstrom nicht selbst, sondern lagern diese Aufgabe lieber an spezialisierte Dienstleister aus.
Außerdem sind viele Genossenschaften im Osten Deutschlands aus historischen Gründen voll steuerpflichtig. Die steuerliche Unschädlichkeit müsste auch auf sie ausgeweitet werden, durch eine Novellierung des Gewerbesteuergesetzes.