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Bundesverband Neue Energiewirtschaft (BNE)

Verteilnetzbetreiber bestimmen Ausbau der Ladesäulen

Der Bundesrat hat eine novellierte Niederspannungsanschlussverordnung beschlossen. Sie überlässt die Entscheidung, ob und wie zügig die Ladeinfrastruktur für Stromer gebaut wird, komplett den Verteilnetzbetreibern. „Statt die Netzbetreiber stärker zum Ausbau der Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge zu verpflichten, schraubt die Regierung den Anspruch herunter“, kritisiert Robert Busch, Geschäftsführer des Bundesverbandes Neue Energiewirtschaft (BNE).

Das sei ein völlig unverständlich. Schließlich sei der Ausbau der Ladesäuleninfrastruktur nötig, um mehr Elektrofahrzeuge auf deutsche Straßen zu bringen und die Klimaziele zu erreichen. Derzeit verläuft der Planungsprozess so: Der Interessent meldet dem Verteilnetzbetreiber, dass er einen Ladepunkt errichten will. Der Netzbetreiber hat zwei Monate Zeit, zu entscheiden, ob er dem Bau zustimmt. Antwortet der Netzbetreiber nicht, hat der Kunde keine Handhabe, eine Rückmeldung einzufordern.

Stimmt der Netzbetreiber der Errichtung nicht zu, gibt es ebenfalls keine Handhabe. Der Netzbetreiber hat außerdem die Befugnis, die Nutzung des Ladepunktes dauerhaft mit Auflagen wie Lastmanagement oder reduzierter Ladeleistung zu belegen. Die Netzbetreiber seien nun in der Lage, den Ausbau von Ladeinfrastruktur zu verzögern oder ihn sogar faktisch zu verhindern, fürchtet der BNE.

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