Die Schlacht um das EEG ist in vollem Gange. Längst hat die Politik Vorschläge auf den Tisch gelegt, die die Summen der Unterstützung der erneuerbaren Energien bremsen sollen. Neben der Einbeziehung von gewerblich genutzten Solarstromanlagen stehen auch die Ausnahmeregelungen für energieintensive Unternehmen auf dem Prüfstand. Ob und wie diese Sonderregelungen eingedämmt werden, wird der Prüfstein sein, an dem sich die Regierung in Berlin messen lassen muss, inwieweit sie es mit der sogenannten Strompreisbremse tatsächlich ernst meint. Immerhin kommt die Kritik schon lange nicht mehr nur aus den Branchen der erneuerbaren Energien und von Verbraucherverbänden, sondern auch aus Brüssel. Die Europäische Kommission hat ein Beihilfeverfahren gegen Deutschland eingeleitet, in dem sie prüfen lassen will, ob die Ausnahmeregelungen mit dem europäischen Wettbewerbsrecht vereinbar sind. Ungeachtet dieses Drucks konnten sich für dieses Jahr noch einmal mehr Unternehmen von der Zahlung der vollen EEG-Umlage befreien lassen. Inzwischen kommen 2.098 Unternehmen in den Genuss der Befreiung oder Verringerung der EEG-Umlage. Im vergangenen Jahr waren es noch 1.720 große Stromverbraucher, die diese Sonderregelungen für sich beanspruchen konnten. Damit steigt nach Angaben des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa) die Strommenge, die ohne oder mit verminderter EEG-Umlage durch die deutschen Netze fließt, von 94.181 auf 107.101 Gigawattstunden. Tatsächlich ist die Ausweitung der Unternehmensanzahl mit einem verhältnismäßig moderaten Anstieg der privilegierten Strommenge verbunden, wie Arnold Wallraff, Präsident des Bafa, beschwichtigt. Trotzdem belastet das die nicht privilegierten Verbraucher wie kleine und mittelständische Unternehmen und die privaten Haushalte mit zusätzlichen 5,1 Milliarden Euro – reichlich Einsparpotenzial, um den Anstieg der Strompreise zu stoppen. http://www.bafa.de