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EHPA

Neues Qualitätssiegel für Wärmepumpen

Die europäische Wärmepumpenindustrie und Zertifizierungsstellen haben sich auf die Einführung eines einheitlichen und herstellerunabhängigen Qualitätszertifikats geeinigt. Die neue Keymark Wärmepumpe ist europaweit gültig.

Derzeit gelten in Europa viele unterschiedliche nationale Qualitätsanforderungen. Das kostet die Hersteller viel Geld. Mit dem Keymark Wärmepumpe stellt die Branche ein einheitliches, transparentes System zur Produktzertifizierung zur Verfügung, das gleichzeitig die bekannten Anforderungen anderer Marktteilnehmer erfüllt.

Die Keymark Wärmepumpe soll im vierten Quartal dieses Jahres eingeführt werden. Hat ein Gerät das Gütesiegel erhalten, ist es überall in Europa akzeptiert. Schon lange fordern die Hersteller ein standardisiertes Qualitätssiegel, um die einzelnen Produkte untereinander vergleichbar zu machen und die Qualität der Geräte sicherzustellen. Die Grundlagen für die Keymark Wärmepumpe sind unabhängige Leistungsprüfungen auf der Basis der Normen EN 14511, EN 15879 und EN 16147. Außerdem werden die Fertigungsanlagen überprüft und die Qualität fortlaufend von unabhängigen Prüf- und Zertifizierungsstellen überwacht. Die Koordinierung der Überprüfungen übernimmt dabei das Europäische Komitee für Normung (CEN).

Die Keymark Wärmepumpe ist in den Anforderungen zwischen der obligatorischen CE-Kennzeichnung und dem etablierten Gütesiegel des Europäischen Wärmepumpenverbandes EHPA angesiedelt. Denn damit werden neue Prüfkriterien Teil des EHPA-Gütesiegels. Dazu gehören Mindesteffizienzstandards, die Überprüfung der Produktunterlagen, mindestens zwei Jahre Vollgarantie und zehn Jahre Ersatzteilgarantie, ein flächendeckendes und funktionierendes Servicenetzwerk im Vertriebsgebiet sowie ein Kundendienst, der im Bedarfsfall innerhalb von 24 Stunden zur Stelle ist. Es gilt in Deutschland, Österreich, der Schweiz und Polen als Voraussetzung für die staatliche Förderung.

Die CE-Kennzeichnung wiederum ist nur der Mindeststandard. Damit erklärt der Hersteller lediglich, dass seine Produkte den geltenden Anforderungen genügen, die in den Harmonisierungsvorschriften der EU festgelegt sind.

www.ehpa.org

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