Mit den Stimmen der großen Koalition und gegen die Opposition hat der Bundestag das Energiesammelgesetz beschlossen. Damit wird klar, dass die Sonderausschreibungen auf drei Jahre gestreckt werden. Die Einspeisevergütung für große Dachanlagen mit mehr als 40 Kilowatt sinkt in drei Stufen bis zum 1. April 2019 auf 8,9 Cent pro Kilowattstunde.
Für Mieterstromprojekte wird die Absenkung nicht ganz so heftig ausfallen. Ob sie trotzdem machbar bleiben, ist zumindest fragwürdig. Dem Beschluss des Bundestages ging eine heftige Debatte voraus, in der die Opposition mehr Bürgerbeteiligung und mehr Photovoltaik forderte. Die SPD forderte, den Deckel von 52 Gigawatt zu beerdigen.
Aus der Solarbranche kam die Kritik, dass die überhastete Kürzung der Förderung keine Planungssicherheit erlaube. Die im kommenden Jahr geplanten Sonderausschreibungen machen nur Sinn, wenn die Deckelung der Förderung auf 52 Gigawatt zeitnah ausgesetzt wird. Auch Projekte mit Mieterstrom seien unter den geplanten Kürzungen nicht mehr durchführbar. Über die aktuellen Entwicklungen halten wir Sie auf dem Laufenden: