Mit der Energiestrategie 2050 ist auch der Weg für die Verordnung über die Förderung der Produktion von Elektrizität aus erneuerbaren Energien (EnFV) frei. In ihr sind die Regeln für die künftige Förderung festgelegt. Die Entwürfe sind derzeit in der Anhörung und werden voraussichtlich am 1. oder 8. November 2017 vom Bundesrat verabschiedet, weiß David Stickelberger, Geschäftsfeldleiter von Swissolar. Er geht davon aus, dass die für die Photovoltaik relevanten Regelungen wie jetzt geplant beschlossen werden.
Die EnFV unterscheidet nur noch zwischen großen und kleinen Photovoltaikanlagen. Die Grenze liegt bei 100 Kilowatt Leistung. Die Obergrenze der großen Anlagen liegt bei 50 Megawatt.
Die Betreiber von kleinen Anlagen bekommen eine Einmalvergütung in Form eines Investitionskostenzuschusses. Für den eingespeisten Überschussstrom erhalten sie einen Referenzmarktwert. Das ist der über ein Vierteljahr gemittelte Preis für das Marktgebiet Schweiz an der Strombörse. Die Einspeisevergütung bekommen nur noch große Anlagen. Die Betreiber von Anlagen bis 500 Kilowatt Leistung müssen nach zwei Jahren in die Direktvermarktung wechseln. Betreiber von noch größeren Generatoren müssen schon nach einem Jahr ihren Strom direkt vermarkten.