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Europäische Kommission

Strafzölle verlängert

Die Europäische Kommission hat die Verlängerung der Handelssanktionen gegen chinesische Hersteller von Solarzellen und Modulen um 18 Monate beschlossen. Das gilt sowohl für die Strafzölle, die beim Import chinesischer Zellen und Module fällig werden, als auch für die Mindestpreise, für die diese in Europa verkauft werden müssen. Die großen chinesischen Hersteller sind aber ohnehin schon aus der Mindestpreisvereinbarung ausgestiegen, sodass diese Regelung kaum noch relevant ist.

Mit der jetzigen Verlängerung der Handelssanktionen macht die Kommission keinen harten Schnitt, sondern versucht, sukzessive aus dem Regime der Strafzölle auszusteigen – nicht zuletzt auf Druck der Mitgliedsländer der EU, die eine Verlängerung um zwei Jahre abgelehnt haben. Die Kommission hat gleichzeitig eine neue Untersuchung angekündigt, in der sie die gesamte Regelung noch einmal auf den Prüfstand stellt. Diese Untersuchung soll bis Anfang September abgeschlossen sein. Im gleichen Zeitraum will die Kommission die Höhe von Zöllen und Mindestpreisen anpassen und die Einfuhrpraxis vereinfachen. Derzeit gelten aber die Strafzölle in Höhe von 3,5 bis 11,5 Prozent weiter. Diese sind abhängig vom importierenden Hersteller. Zölle und Mindestpreis werden wahrscheinlich im September 2018 auslaufen.

www.ec.europa.eu/commission

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