Der für den Betrieb eines Wechselrichters benötigte Strom ist künftig von der Stromsteuer befreit. Betreiber von Solaranlagen müssen so zukünftig keine Stromsteuer mehr für den Verbrauch des Wechselrichters abführen. Das entschied der Bundesfinanzhof nach langjährigem Rechtsstreit in letzter Instanz. Der BFH begründet seine Entscheidung damit, dass Wechselrichter für die Stromerzeugung aus solarer Strahlungsenergie notwendige Neben- und Hilfsanlagen sind. Der Solarstrom kann erst ins Netz eingespeist werden, wenn er in Wechselstrom umgewandelt wurde.
Hintergrund: Beim Betrieb von Wechselrichtern für Photovoltaikanlagen wird Strom aus dem Stromnetz bezogen. Für diesen Strom fordern einige Energieversorger die Stromsteuer. Der Projektierer Gehrlicher Solar stellte diese Praxis infrage und klagte.