Mit der Zustimmung des Bundesrates zum Jahressteuergesetz 2013 kann die Teilung der Gewerbesteuer für Solaranlagen in Kraft treten. Damit wird in Zukunft das schon für Windkraftanlagen geltende Gewerbesteuersplitting auch auf Solarparks angewendet.
Jetzt bekommen auch die Gemeinden, in denen die Solaranlage steht, 70 Prozent der Gewerbesteuer, die der Anlagenbetreiber bezahlt. Bisher bekamen die Gemeinden, in denen der Sitz des Betreibers der Anlage ist, die gesamte Gewerbesteuer. Allerdings gilt die Regelung zunächst nur für neu errichtete Anlagen. Für bereits im Betrieb befindliche Systeme greift das Gewerbesteuersplitting erst ab 2023, damit die Gemeinden, in denen die Anlagenbetreiber ihren Sitz haben, sich auf die neue Situation einstellen können. Der Weg durch die Instanzen hat anderthalb Jahre gedauert. Denn der Bundesrat hat schon Anfang November 2011 angeregt, den Standortkommunen einen Teil der Gewerbesteuer zuzuschreiben und damit Wind- und Solaranlagen steuerlich gleichzustellen. Der Bundesrat begründete seine Initiative mit der herausragenden Rolle, die die Solarenergie bei der Energiewende spielt. Die Länderkammer will verhindern, dass Gemeinden, in denen Solarkraftwerke aufgebaut werden sollen, diese behindern, weil sie nichts von der Gewerbesteuer abbekommen.