Die Landesregierung in Nordrhein-Westfalen hält Wort. Das neue Förderprogramm „Regenerative Energien und Energiesparen“ (Progres NRW) fördert stationäre Batteriespeicher in Verbindung mit einer Photovoltaikanlage, die über mindestens 30 Kilowatt Leistung verfügt. Es werden 50 Prozent der Ausgaben bezuschusst, wobei die Fördergrenze pro Speicher bei 75.000 Euro liegt.
Dabei kann es sich sowohl um eine Neuanlage als auch um die Nachrüstung einer bestehenden Anlage handeln, die ab 2013 in Betrieb genommen wurde. Weiterhin werden die Ausgaben für Mess- und Steuerungseinrichtungen sowie für die Kommunikation der Anlage gefördert. Die technischen Spezifikationen des Speichers sind allerdings der Bewilligungsbehörde vorzulegen.
Fördervoraussetzung: Die Leistung der Photovoltaikanlage am Netzanschlusspunkt kann für die Lebensdauer des Photovoltaiksystems für 15-Minuten-Werte bei Standard-Testbedingungen auf 50 Prozent der Leistung reduziert werden. Diese Verpflichtung bleibt auch nach Außerbetriebnahme des Speichersystems bestehen.
Ein weiteres vergleichbares Förderprogramm soll laut BSW-Solar bald in Thüringen starten. Infos zur NRW-Speicherförderung finden Sie hier.