Der Entsorgungsdienstleister Take-e-way aus Hamburg weist darauf hin, dass in Österreich die Novelle zur Verordnung über Elektroaltgeräte (EAG-VO) in Kraft getreten ist. Sie setzt die Vorgaben der Europäischen Union (WEEE 2) in österreichisches Recht um. Nach der Veröffentlichung gilt sie nun rückwirkend seit 1. Juli 2014.
Damit ist auch der Vertrieb mittels Fernabsatz an österreichische Endverbraucher geregelt: Der deutsche Versender (Exporteur) muss einen Bevollmächtigten mit Sitz in Österreich ernennen, der für die Verpflichtungen aus der EAG-VO verantwortlich ist und für die Erfüllung haftet. Take-e-way bietet interessierten Fernversendern für Österreich Komplettlösungen inklusive Sammel- und Verwertungssystemen für Altmodule sowie Möglichkeiten zur Übernahme der Verpflichtungen als Bevollmächtigter an.https://www.take-e-way.de/