Das Beratungsunternehmen Energie Tirol hat der österreichischen Plattform PV Gemeinschaft einen neuen Mustervertrag für Solarstrom auf Mehrfamilienhäusern zur Verfügung gestellt. Der Mustervertrag steht in der Kategorie „Verträge zwischen Anlagenbetreiber und Teilnehmern“ zum Download bereit. Darin wird das Vertragsverhältnis zwischen dem Vermieter als Versorger und den Mietern als Abnehmern des Photovoltaikstroms geregelt. Voraussetzung: Der Vermieter ist alleiniger Eigentümer des Gebäudes oder Alleineigentümer der Photovoltaikanlage auf dem Dach des Mehrfamilienhauses.
Der Mustervertrag bezieht sich auf das sogenannte dynamische Abrechnungsmodell der Stromlieferung innerhalb des Hauses an die Mieter. Das heißt, die vorher festgelegte Strommenge vom Dach wird so weit wie möglich den beteiligten Mietern zur Verfügung gestellt und abgerechnet. Das erhöht im Vergleich zum statischen Modell den Eigenverbrauch. Denn im statischen Modell wird vorher vereinbart, wie viel Solarstrom jeder Teilnehmer am Mieterstrommodell verbraucht. Nutzt er ihn nicht, wird dieser überschüssige Anteil ins Netz eingespeist.