Die Regierung des Fürstentums Luxemburg hat ein neues Förderprogramm für den Ausbau von erneuerbaren Energien aufgelegt. Ein Teil davon ist eine Einspeisevergütung für Solarstrom, die jeweils für 15 Jahre gewährt wird. Bei der Förderung wird zwischen kleinen und mittelgroßen Anlagen unterschieden.
Die Kleinanlage reicht bis zu einer Leistung von 30 Kilowatt, für die es zudem noch einen Zuschuss von 20 Prozent zu den Investitionskosten gibt. Für solche Generatoren bekommen Einzelpersonen, Gewerbeunternehmen, Genossenschaften, Vereine und Gemeinden eine Vergütung. Größere Generatoren gelten als Großanlage. Die geförderte Anlagenleistung ist allerdings auf 100 Kilowatt gedeckelt. Hier bekommen ausschließlich Genossenschaften, Vereine und Verbände eine Vergütung.