Der Bundesverband Solarwirtschaft (BSW-Solar) hat einen Leitfaden für die Vermarktung von Solarstrom in der Nachbarschaft erstellt. „Betreiber von Solarstromanlagen werden zukünftig zu Nahstromversorgern“, erklärt Carsten Körnig, Hauptgeschäftsführer des BSW-Solar. „Es wird immer attraktiver, Nachbarn oder Mieter mit günstigem Überschussstrom zu versorgen“, prognostiziert er. Bei der Vermarktung von Stromüberschüssen an den Nachbarn kann der Betreiber mehr als die aktuelle Einspeisevergütung erwirtschaften. Der Abnehmer bezahlt gleichzeitig weniger für den eingekauften Solarstrom, als wenn er ihn vom Energieversorger bezieht.
Laut aktueller Fassung des EEG bekommen Betreiber von Anlagen mit einer Leistung von weniger als einem Megawatt, die nach dem 1. April 2012 ans Netz gegangen sind, nur 90 Prozent des produzierten Stroms vergütet. Zehn Prozent müssen sie selbst verbrauchen oder direkt vermarkten. Das betrifft immerhin schon etwa 60.000 Anlagen mit einer Gesamtleistung von mehr als drei Gigawatt.
Der Leitfaden „Photovoltaik – Stromlieferung und neue Geschäftsmodelle“ klärt die Betreiber über ihre Rechte und Pflichten auf. Wichtige Themen sind die Rechnungsstellung sowie fällige Steuern und Abgaben.
Der Wegweiser enthält einige von Experten geprüfte Stromlieferverträge, die als Muster für die eigene Vertragsgestaltung verwendet werden können. Sie decken die gängigsten Lieferverhältnisse von Solarstromproduzenten und Stromkunden in der Nahstromversorgung ab. Dabei dürfen der Anlagenbetreiber und der Stromverbraucher nicht identisch sein, der verkaufte Solarstrom darf nicht durch ein öffentliches Stromnetz fließen und der Stromabnehmer ist der Letztverbraucher oder Haushaltskunde. Wenn größere Unternehmen beliefert werden sollen, sieht die vertragliche Vereinbarung anders aus. Das erklärt der Leitfaden ebenfalls.https://www.solarwirtschaft.de/