Der Gemeinderat von Tübingen hat für alle Neubauten der Stadt die Pflicht eingeführt, eine Photovoltaikanlage zu errichten. Dies wird in Kaufverträgen oder im Bebauungsplan verankert. Auch soll die Wirtschaftsförderung Tübingen (WIT) eine Klausel in ihre Verträge aufnehmen, die eine Installation von Photovoltaikanlagen vorschreibt, wenn sie ein Grundstück verkauft. Die Solarpflicht muss in Zukunft in städtebaulichen Verträgen verankert werden. In allen anderen Fällen soll die Photovoltaik über den Bebauungsplan vorgeschrieben werden. Die Anlage muss jedoch nur gebaut werden, wenn wirtschaftlich vertretbar.