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Swissolar

Zubau könnte 2019 um 30 Prozent wachsen

Der Bundesrat der Eidgenossen hat die Revision zweier Verordnungen beschlossen, die für den weiteren Ausbau der Photovoltaik in der Schweiz von großer Bedeutung sind. Sie traten Anfang April in Kraft. In der Energieverordnung (EnV) können Zusammenschlüsse zum Eigenverbrauch (ZEV) nun leichter gegründet werden. Parzellen können neu zusammengeschlossen werden, auch wenn dazwischen ein Verkehrsweg liegt.

Die restriktiven Bestimmungen zum Schutz der Mieter innerhalb eines ZEV wurden leicht angepasst: Nun kann der Kostenvorteil des Solarstroms gegenüber Netzstrom je hälftig zwischen Anlagenbetreibern und Mietern aufgeteilt werden. Das schafft zusätzliche Anreize zum Bau von Anlagen insbesondere auf Mehrfamilienhäusern.

Laut der neuen Energieförderungsverordnung (EnFV) fallen Kürzungen bei der Einmalvergütung geringer aus als geplant. Bei Anlagen unter 30 Kilowatt Leistung liegen die leistungsbezogenen Beiträge 15 Prozent tiefer als bisher, bei den größeren Anlagen wurde ganz auf eine Kürzung verzichtet.

Dank der höheren Förderkontingente durch das Bundesamt für Energie sinken die Wartezeiten bis zur Auszahlung der Einmalvergütung deutlich. Bei Kleinanlagen erhält der Investor das Geld spätestens 1,5 Jahre nach der Anmeldung, bei Großanlagen ab 100 Kilowatt liegt die Wartezeit bei unter drei Jahren. Swissolar erwartet deshalb für das laufende Jahr einen Zubau von 330 bis 350 Megawatt, etwa 30 Prozent mehr als 2018.

www. swissolar.ch

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