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Faktenblatt: Photovoltaik auf Mehrparteienhäusern und Gewerbegebäuden

Komplexe rechtliche Vorgaben hielten Vermieter bislang häufig davon ab, eine Anlage auf einem Mehrparteienhaus oder einem Gebäude mit mehreren Büros zu installieren. Doch die gesetzlichen Vorgaben sind mit dem Inkrafttreten des Solarpakets 1 inzwischen einfacher. Damit ist die Umsetzung von Mieterstrommodellen unkomplizierter und es kommt ein neues Betreibermodell hinzu: die gemeinschaftliche Gebäudeversorgung.

Steuerliche und wirtschaftliche Aspekte

Was sich für den Betrieb von Photovoltaikanlagen auf Mehrparteienhäusern und Gewerbegebäuden rechtlich geändert hat, welche steuerlichen und wirtschaftlichen Aspekte zu beachten sind und welche Betriebskonzepte für die jeweiligen Zielgruppen möglich sind, zeigt das 16-seitige Faktenblatt „Gemeinschaftliche Nutzung von Photovoltaikstrom in Mehrparteiengebäuden“. Das Dokument ist ab kostenfrei verfügbar. Es wurde vom Photovoltaik-Netzwerks Baden-Württemberg erstellt. Das Netzwerk wird von der KEA Klimaschutz- und Energieagentur Baden-Württemberg (KEA-BW) und dem Solar Cluster Baden-Württemberg koordiniert.

Die Flächen für Photovoltaik auf Dächern von Mehrparteienhäusern und gemeinschaftlich genutzten Gewerbegebäuden bleiben häufig ungenutzt. Oft zögern Eigentümer oder Betreiber, eine Photovoltaikanlage zu installieren, weil ihnen die rechtliche Lage zu kompliziert erscheint. Das Faktenblatt führt gut verständlich durch die unterschiedlichen Verordnungen. Es zeigt gleichzeitig Möglichkeiten auf, wie aus Mehrparteien- und Gewerbegebäuden attraktive Photovoltaikstandorte werden. Dabei wird deutlich, dass die Konzepte passend zugeschnitten sein müssen: Solche, die sinnvoll für Gebäude mit wenigen Parteien sind, eignen sich nicht unbedingt für Objekte mit zahlreichen Stromverbrauchenden.

Mess- und Betriebskonzepte in fünf Fällen

Das Faktenblatt informiert über mögliche Mess- und Betriebskonzepte in fünf Fällen: vermietete Einfamilienhäuser, Einfamilienhäuser mit Einliegerwohnung oder Zweifamilienhaus, kleine Mehrfamilienhäuser mit drei bis 15 Parteien sowie große Mehrfamilienhäuser mit über 15 Parteien und Gewerbegebäude. Es werden die gesetzlichen, steuerlichen und wirtschaftlichen Aspekte beleuchtet, die es für das jeweilige Gebäude zu beachten gilt. Details zu den einzelnen Konzepten finden Interessierte im Faktenblatt. (nhp)

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