Eigentümer von Gewerbeimmobilien sollten die bestehenden Stromlieferverträge genauestens zu prüfen, um sich mit Alternativen für eine wirtschaftliche Stromversorgung zu beschäftigen. Mehr denn je liegt es im Interesse gewerblicher Vermieter, bei der Stromversorgung ihrer Areale autark zu werden. Nicht zuletzt aufgrund der Photovoltaikpflicht, die in den ersten Bundesländern bereits gestartet ist. Hier bietet sich ein Microgrid in Kombination mit einer Solardachanlage an. Denn wer selbst erzeugten Solarstrom vor Ort verbraucht, spart nicht nur Energiekosten, sondern im Fall von lokalem Eigenverbrauch aus Anlagen zwei Megawatt ebenso die Stromsteuer.
Aktuell sind Futures auf Stromlieferungen in den Jahren 2024 und 2025 wesentlich erschwinglicher als 2023. „Da die Solaranlage nicht den gesamten Stromverbrauch eines Areals abdecken kann, empfehle ich dringend, für den Bezug des Reststroms rechtzeitig die Konditionen für den Reststromeinkauf zu vergleichen – auch für die Jahre 2024 und 2025“, sagt Frederik Pfisterer, Gründer der Solarize Energy Solutions aus Stuttgart.
Microgrid in Berlin zeigt, wie es geht
Wie die Verteilung an einzelne Verbrauchsstellen und die Abrechnung funktionieren, zeigt ein Microgrid-Projekt in der Novalisstraße 11 in Berlin-Mitte: Mit dabei: Ein CD-Presswerk, diverse Büros, ein Restaurant – und eine Solardachanlage mit 160 Kilowatt. Die Abrechnung des Verbrauchs und der Netzeinspeisung erfolgt auf der ISO-zertifizierten Cloud-Plattform von Solarize vollautomatisch, aufgeschlüsselt nach den einzelnen Mietern sowie den steuerbehafteten beziehungsweise steuerbefreiten Anteilen.
Für Vermieter gewerblich genutzter Immobilien stellt das Mieterstrommodell eine attraktive Möglichkeit dar, Rendite aus überschüssigem Solarstrom zu generieren. Dabei stellen sie den im Areal erzeugten Strom Mietern vor Ort gegen ein Entgelt zur Verfügung. Der Clou: Auf Solarstrom, der vor Ort verbraucht wird, werden keine Netzentgelte fällig. Folglich ist der Strom aus dem lokalen Microgrid für die gewerblichen Mieter deutlich günstiger als zugekaufter Netzstrom. Vermieter wiederum profitieren langfristig von einer planbaren Vergütung im Vergleich zur Einspeisung ins öffentliche Stromnetz. Zur rechtskonformen Abrechnung des Stroms benötigen Betreiber von solaren Dachanlagen ein modernes Messkonzept, um Erzeugung und Verbrauch vorschriftsgemäß zu bilanzieren. (nhp)
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