Springe auf Hauptinhalt Springe auf Hauptmenü Springe auf SiteSearch
AKTUELLE MELDUNGEN

Eichrechtskonforme Ladesäulen

In den nächsten Monaten könnten einige Hersteller vermelden, dass ihre Ladesäulen nun eichrechtskonform sind. Was es damit auf sich hat, erklärt Martin Kahmann von der PTB im Interview.

Martin Kahmann ist Leiter des Fachbereichs Elektrische Energiemesstechnik an der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB) in Braunschweig. Wir haben mit ihm über den Zertifizierungsstand bei Ladesäulen gesprochen.

Im April 2019 endete eine Übergangsfrist für DC-Ladesäulen. Was hat es damit auf sich?

Martin Kahmann: Zum 1.1.2015 wurde das Eichgesetz neu gefasst unter dem Namen Mess- und Eichgesetz. In diesem Rahmen wurden zusätzliche Anforderungen an Ladesäulen formuliert. Im Grunde müssen die Zähler in den Säulen genauso geprüft und zertifiziert sein wie bei anderen Messstellen. Weil es die Auffassung gab, es gäbe keine geeigneten Gleichstromzähler, wurde den DC-Ladesäulen eine Übergangsfrist eingeräumt, die nun ausgelaufen ist.

Wie geht es nun weiter bei den Gleichstromladesäulen?

Wegen des angeblich fehlenden Angebotes an Gleichstromzählern hatten die Marktüberwachungsbehörden erlaubt, die Säulen zunächst unverändert weiter zu nutzen. Diese Duldung endete mit dem 1. April 2019. Die Eichbehörden haben sich nun darauf verständigt, wie mit der DC-Ladung weiter verfahren werden soll. Es ist ein sanfter Anlauf der Durchsetzung des Eichrechts beabsichtigt. Über das Verfahren informieren die Eichbehörden im Detail über die Webseite www.agme.de.[FP1] 

Und was hat es mit dem E-Mobility-Zähler von EMH auf sich?

In jeder Ladesäule gibt es ein Herzstück, das wir Messkapsel nennen. In dieser Messkapsel sitzen alle Geräte, die vom Eichrecht betroffen sind: ein Zähler und ein kleiner Computer, der unter anderem die Aufgabe übernimmt, Messdaten aus dem Zähler zu sichern. Die Firma EMH bietet einen Zähler, bei dem die Messtechnik und die Zusatzfunktionen in einem Gerät verschmolzen sind. Verschiedene Ladesäulenhersteller mit PTB-Zertifikat haben solche EMH-Zähler integriert.

Wie ist der Zertifizierungsstand bei AC-Ladesäulen?

Nach dem alten Eichgesetz erhielten im Jahre 2014 die Ladesäulen von RWE, jetzt Innogy, eine Bauartzulassung, die weiterhin gilt. Inzwischen wurden seitens der PTB fünf  weiteren Herstellern Zertifikate ausgestellt, und zwar nicht als Bauartzulassung nach dem alten Eichgesetz, sondern als Baumusterprüfbescheinigung nach dem seit dem 1.1.2015 geltenden Mess- und Eichgesetz. Diese sind Ecotap, Mennekes, EBG Compleo, ebee und wirelane.  Die Nennung der Firmennamen ist nur möglich, weil die Unternehmen selbst mit der Zulassung öffentlich werben.

Darf nur die PTB Ladeeinrichtungen zertifizieren?

Nein. Inzwischen wurden vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie neben der PTB auch private Stellen für die Konformitätsbewertung von Ladeeinrichtungen anerkannt. Eine bundesweite Gesamtübersicht über zugelassene Ladeeinrichtungen ist deshalb schwierig.

Das Gespräch führte Petra Franke.

Nachtrag: Am 15. August 2019 meldete EnBW, dass seine AC-Ladestationen eine Baumusterprüfbescheinigung von der PTB erhalten haben.

Sehen Sie hier die Neuheiten zur Elektromobilität im Video.