Ab Februar nächsten Jahres soll das neue Elektromobilitätsgesetz gelten. Das bringt Privilegien für Elektro- und Hybridfahrzeuge. Regelungen für elektrische Zweiräder und S-Pedelecs fehlen allerdings noch.
Lange wurde er erwartet. Nun liegt der Entwurf zum Elektromobilitätsgesetz vor. Aber nicht jeder ist damit zufrieden. „Das Elektromobilitätsgesetz könnte für die deutsche Verkehrspolitik das werden, was das EEG Anfang der 2000er-Jahre für den Strommarkt erreicht hat“, sagt Hermann Falk, Geschäftsführer des Bundesverbands Erneuerbare Energie (BEE). „Ein Paradigmenwechsel, der Schritt für Schritt an Fahrt gewinnen wird.“ Könnte, wohlgemerkt.
Mit dem Elektromobilitätsgesetz, das im Februar 2015 in Kraft treten soll, werden erstmals Elektro- und Hybridfahrzeuge im Straßenverkehr privilegiert. Durch Bevorzugungen beim Parken, bei Parkgebühren und durch Ausnahmen von Zufahrtsbeschränkungen und Durchfahrtsverboten will die Bundesregierung ihrem Ziel näher kommen und bis 2020 mindestens eine Million Elektrofahrzeuge auf Deutschlands Straßen bringen. Heute gehen in Deutschland rund 30 Prozent des Endenergieverbrauchs und etwa 20 Prozent der gesamten CO2-Emissionen auf den Verkehr zurück. Daher ist ein Umsteuern im Verkehrssektor dringend geboten. Ziel muss eine weitgehend CO2-freie Mobilität auf Basis erneuerbarer Energien sein. Dafür tritt der BEE gemeinsam mit seinen Mitgliedsverbänden ein. Der Entwurf, der unter anderem ein angehängtes „E“ im polizeilichen Kennzeichnen für Elektroautos vorsieht, sei jedoch stark auf den Automobilbereich beschränkt. Regelungen für elektrische Zweiräder und Leichtkraftfahrzeuge wie S-Pedelecs und Elektroroller bis 45 Kilometer pro Stunde fehlen noch.
Außerdem kritisiert der BEE, dass auch schwere Plug-in-Hybride privilegiert werden sollen. „Mit einer rein elektrischen Reichweite von 50 Kilometern könnten die meisten Nutzer ihre Mobilitätsbedürfnisse abdecken und auf den Verbrennungsmotor verzichten“, so Thomic Ruschmeyer, BEE-Vorstandsmitglied und Sprecher der AG Mobilität der Erneuerbaren-Verbände. „Das Gesetz soll nun aber schon für Fahrzeuge mit nur 30 Kilometer Reichweite gelten. In den Genuss der Privilegien kommen damit auch Fahrer großer Autos, die den Elektroantrieb nur beim Anfahren und weniger wegen der Emissionsfreiheit als vielmehr wegen des verstärkten Drehmoments verwenden.“ (WV)
Lesen Sie mehr über das Thema Elektromobilität im Titelbeitrag Formel E der Septemberausgabe der Fachzeitschrift photovoltaik. Diese erscheint am 4. September 2014.