Die Bundesregierung will den Trend zum Carsharing unterstützen – mit Sonderparkplätzen und kostenlosem Parken. Das Kabinett hat dazu einen Gesetzentwurf beschlossen, er ab 1. September 2017 gelten soll.
Zudem definiert das Gesetz, was unter ein Carsharing-Fahrzeug ist und wie diese Fahrzeuge künftig zu kennzeichnen sind. Beim Carsharing nutzen mehrere Personen gemeinsam ein Fahrzeug, entweder privat organisiert oder über einen Anbieter. Die Fahrzeuge sind damit kostengünstig und flexibel. Zudem kann Carsharing auch die Umwelt schonen.
Das neue Gesetz zum Carsharing gewährt nun Privilegien beim Parken, wie reservierte Parkplätze und die Befreiung von Parkgebühren. Es enthält darüber hinaus verkehrs- und umweltpolitische Vorgaben. Den Straßenverkehrsbehörden können künftig separate Parkflächen fürs Carsharing auszuweisen und diese von Parkgebühren befreien.
Carsharing liegt im Trend
Anbieter von Carsharing mit festen Stationen wird in einem wettbewerblichen Auswahlverfahren gestattet, Stellplätze an ausgewählten Standorten in öffentliche Verkehrsräume zu verlegen. Bei der Auswahl dürfen Aspekte wie die Vernetzung mit dem öffentlichen Nahverkehr und der Klimaschutz berücksichtigt werden. Carsharing-Flotten mit Elektrofahrzeugen oder Hybridantrieben könnten so bevorzugt zum Zuge kommen.
Der Grund ist: Carsharing liegt im Trend. Anfang 2016 waren insgesamt 1,26 Millionen Kunden registriert. Ihnen standen 16.100 Carsharing-Fahrzeuge zur Verfügung. Statistisch benutzten damit zirka 78 Fahrberechtigte gemeinsam ein Fahrzeug. Die Zahl der Städte und Gemeinden mit einem Carsharingangebot erhöhte sich von 490 auf 537. Das sind 47 Orte mehr als im Jahr zuvor. (nhp)