Die Bundesregierung macht mit der Novelle der Ladesäulenverordnung den Weg zur einfacheren Bezahlung des Ladestroms für Elektrofahrzeuge frei. Die Betreiber müssen künftig das Bezahlen per Karte oder bar zulassen.
Nach Informationen des Bundesverbandes der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) hat die Bundesregierung die längst überfällige Novelle der Ladesäulenverordnung beschlossen. Damit macht sie den Weg zur einfacheren Nutzung durch die Besitzer von Elektrofahrzeugen frei. Denn die neue Verordnung enthält nicht mehr nur technische Voraussetzungen für die Ladepunkte für Elektrofahrzeuge. Vielmehr sollen die Betreiber von Elektrofahrzeugen in Zukunft die Ladesäulen nutzen können, ohne sich vorher beim Betreiber anmelden zu müssen.
Ladestrom mit Kreditkarte oder bar bezahlen
Der Fahrer eines Elektroautos wird künftig mit Bargeld oder mit einer EC- oder Kreditkarte oder einem webbasierten System seine Tankfüllung bezahlen können. Die Betreiber der Ladesäulen können auch die Bezahlung per SMS oder über andere Dienste anbieten – dies allerdings auf freiwilliger Basis. Zudem muss die Menüführung zum Aufladen und Bezahlen des Stroms für das Elektroauto mindestens in Deutscher und Englischer Sprache angeboten werden. „Die Neuregelungen werden das Laden von Elektrofahrzeugen deutlich benutzerfreundlicher machen“, begrüßt Stefan Kapferer, Vorsitzender der Hauptgeschäftsführung des BDEW, den Beschluss der Bundesregierung. „Elektroautos lassen sich künftig genauso flexibel laden wie Benziner. Das wird zusätzliche Nutzergruppen von der Elektromobilität überzeugen.“
Kleine Fahrzeuge laden
Ausgenommen von der neuen Vorschrift, ein einfacheres Bezahlsystem in die Ladesäule zu integrieren, sieht die Ladesäulenverordnung für Stromtankstellen mit einer Leistung von maximal 3,7 Kilowatt vor. Zudem werden keine konkreten Vorgaben für die Steckersysteme gemacht, um auch kleineren Elektrofahrzeugen wie Elektroscooter oder Pedelecs geladen werden können und das Laden an Säulen von Straßenlaternen gefördert wird.
Damit die Novelle der Ladesäulenverordnung in Kraft treten kann, muss allerdings noch der Bundesrat zustimmen. Dieser wird die Vorschrift wahrscheinlich in seiner Sitzung am 12. Mai dieses Jahres beraten. (su)