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Mieter setzt Balkonkraftwerk gerichtlich durch

Die von der Deutschen Umwelthilfe (DUH) unterstützte Klage eines Berliner Mieters zur Genehmigung seines Balkonkraftwerks war erfolgreich: Nach monatelanger Blockade hat die Wohnungsgenossenschaft DPF vor Gericht eingelenkt. Sachlich unbegründete Auflagen wurden annulliert, die Installation des Balkonkraftwerks endlich erlaubt.

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Fast zwei Jahre lang hatte die Genossenschaft ihrem Mieter und Mitgenossen die Installation durch Anforderungen wie die Prüfung der gesamten Hauselektrik erschwert. Auch hatte sie sich geweigert, die Verantwortung für die Statik zu übernehmen. Weitere Forderungen wie die Montage durch eine Fachkraft, eine Freigabeerklärung der Feuerwehr und regelmäßige Wartungsnachweise hielten vor Gericht nicht stand.

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Rechtsanwalt Dirk Legler hat den Kläger vor Gericht vertreten. „Es ist wirklich bedauerlich, dass wir erst durch einen Rechtsstreit die Einsicht der Genossenschaft erwirken mussten“, meint er. „Der Beschluss ist aber ein wichtiges Zeichen für die Rechte von Mieterinnen und Mietern und ein Sieg für die Energiewende. Er zeigt: Eine nachhaltige Energiezukunft kann eingefordert werden! Das muss jetzt allen Vermieterinnen und Vermietern in Deutschland als objektiver Maßstab dienen.“

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Die DUH fordert die Bundesregierung auf, klare und faire Kriterien für die Genehmigung von Balkonkraftwerken festzulegen. „Die Praxis von Vermieterinnen und Vermietern, Balkonkraftwerke mittels überzogener Auflagen verhindern zu wollen, ist schlicht nicht rechtens!“, analysiert Barbara Metz das Urteil. Die Bundesgeschäftsführerin der DUH führt weiter aus: „Dass Mieterinnen und Mietern weiter häufig nur der Klageweg bleibt, um die Zustimmung zur Anbringung eines Balkonkraftwerks zu erlangen, zeigt gesetzliche Regelungslücken deutlich auf.“ (HS)

Mehr Informationen der DUH über Balkonkraftwerke finden Sie hier!

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