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VDE fordert einfachere Regeln für Balkonkraftwerke

In einem neuen Positionspapier identifizieren die VDE-Experten fünf Punkte, von denen ausgehend das Regelwerk weiterentwickelt werden kann: Neue Bagatellgrenze bis 800 Watt: Auf europäischer Ebene wurde eine Bagatellgrenze bis 800 Watt eingeführt. Im Rahmen der europäischen Vereinheitlichung schlägt der VDE vor, diese Bagetellgrenze auch in Deutschland zu übernehmen. Somit wären Anlagen bis 800 Watt aus Sicht der Netzbetreiber nicht mehr als „netzrelevant“ anzusehen.

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Damit einhergehend soll die Vornorm für Steckersolargeräte (VDE V 0126-95) an diese Grenze angepasst werden und zum europäischen Standard ausgebaut werden. Diese Norm bietet Herstellern die Möglichkeit, steckerfertige Solargeräte als Gesamtsystem entwickeln und vertreiben zu können. Für Verbraucherinnen und Verbraucher ermöglicht diese Norm, ein Balkonkraftwerk als geprüftes steckerfertiges Gesamtsystem zu kaufen.

Rückwärtslaufen für Zähler erlauben

Die Balkonkraftwerke sollten an jedem Zählertypen verwendet werden dürfen. Zähler sollen laut VDE im Rahmen der Bagatellgrenze auch rückwärtslaufen dürfen. Verbraucher, die mit Hilfe einer solchen Anlage Stromkosten sparen wollen, müssten so nicht bis zum von der Bundesregierung beschlossenen Wechsel des Stromzählers zum Smart Meter warten.

Zudem sollte die Anmeldung und Inbetriebsetzung vereinfacht werden. Um die bürokratischen Hürden auf ein Minimum zu reduzieren, sollte es demnach nur noch nötig sein, die Mini-Solaranlagen bei der Bundesnetzagentur an- und abzumelden oder Änderungen an der Anlage zu melden.

Schuko-Steckers reicht aus

Grundsätzlich bevorzugt der VDE die Installation durch das Fachhandwerk, da nur so die Möglichkeit besteht, die Installation auf Tauglichkeit zu prüfen und gegebenenfalls anzupassen. Um die flächendeckende Verwendung von Balkonsolar zu ermöglichen, reicht der Schuko-Stecker für die Einspeisung bis zu einer Systemgesamtleistungsgrenze bis zu 800 Watt aus.

Final fordert der VDE von den Herstellern von steckerfertigen Minianlagen, dass sie mögliche Risiken bei deren Verwendung transparent aufzeigen. Dies betrifft unter anderem die Beschreibung der sicheren Montage und Inbetriebnahme. Auch soll der Hersteller dazu verpflichtet werden, die elektrische Sicherheit der Anlagen zu gewährleisten. Der VDE empfiehlt die Prüfung durch ein unabhängiges Prüfinstitut. (nhp)

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