Der SFV hat eine kritische Stellungnahme an das Ministerium gesandt, um sinnvolle Alternativen aufzuzeigen. Anlass der geplanten Novellierung des Energiewirtschaftsrechts sind wachsende Ausgaben, mit denen der Bund für Erlösausfälle bei negativen Preisen an der Strombörse geradesteht.
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Erfreulicher Erfolg der Solarenergie
Die dadurch verursachten Kompensationszahlungen gehen in die Milliarden Euro. „Einer der Gründe hierfür ist der erfreuliche Zubau von Photovoltaik in Deutschland, der in den letzten zwei Jahren durch konstruktive Gesetzgebung des BMWK motiviert wurde“, analysiert Susanne Jung, Geschäftsführerin des SFV. „In Zeiten guter Sonneneinstrahlung produzieren die Anlagen inzwischen mehr Strom, als verbraucht werden kann. Dem Ministerium fällt hierzu nichts anderes ein, als den dezentralen Ausbau der Solarenergie wieder zu drosseln.“
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Zu viele fossile Kraftwerke
Fakt ist, dass noch mehr als ein Drittel der Stromerzeugung in Deutschland aus fossilen Kraftwerken stammt, die vor allem flüssiges Erdgas (LNG) verbrennen. Das Bundeswirtschaftsministerium plant nun, kleinere Anlagen ab 25 Kilowatt in die Direktvermarktung an der Strombörse zu zwingen. Bisher galten 100 Kilowatt als Grenze.Zudem soll die Einspeisevergütung in Phasen mit negativen Strompreisen ausgesetzt werden. Im Gespräch ist auch eine pauschale Deckelung oder die Abregelung von Solaranlagen am Netz.
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Besser geeignete Maßnahmen
Dies sieht der SFV angesichts der eskalierenden Klimakatastrophe als verantwortungslos. „Die meisten Maßnahmen betreffen zudem kleine Anlagen“, kritisiert Jung. „Das ist wirtschaftspolitisch besonders empörend.“
Die Problematik der negativen Strompreise und der drohenden Überforderung von Stromnetzen werde durch klimafreundliche Maßnahmen besser aufgefangen. Dazu gehören:
massiver Ausbau von Stromspeichern,
Nutzung der Hausspeicher zur netzdienlichen Ein- und Ausspeisung mittels flexibler Stromtarife,
Förderung des bidirektionalen Ladens der E-Autos,
Optimierung des Lastmanagements,
Förderung der Sektorenkopplung,
bedarfsorientierter Einsatz der Biogas- und Geothermie-Anlagen,
Förderung netzdienlicher Modelle des Energy Sharing und quartiersbasierter Energielösungen,
Abschaltung unflexibler Kohlekraftwerke.
Nur zehn Tage Zeit
Der 288 Seiten starke Gesetzentwurf (Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts im Bereich der Endkundenmärkte, des Netzausbaus und der Netzregulierung) wurde Mitte Oktober vorgelegt. Nur zehn Tage blieb den Verbänden Zeit, sich zu den Vorschlägen zu äußern. Der SFV hat dennoch eine 15-seitige Stellungsnahme erarbeitet und fristgerecht eingereicht. (HS)
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