Die Bundesnetzagentur hat die Ergebnisse der zweiten Ausschreibungsrunde von Freiflächenanlagen veröffentlicht. Insgesamt werden 33 Projekte eine Marktprämie bekommen. Die Höhe der Vergütung steht aber noch nicht fest.
Die Bundesnetzagentur hat die Ergebnisse der zweiten Runde der Ausschreibungen für Photovoltaikfreiflächenanlagen veröffentlicht. Insgesamt bekommen von den 136 angebotenen Projekten 33 Anlagen eine Marktprämie.
Die konkrete Höhe dieser Prämie steht noch nicht fest, da in dieser Runde die Einspeisevergütung nach dem sogenannten Einheitspreisverfahren festgelegt wird. Das heißt, das Projekt, das einen Zuschlag bekommen hat und unter den Gewinnern mit dem höchsten Gebot in die Ausschreibung gegangen ist, entscheidet über die Einspeisevergütung. Alle anderen Gewinner bekommen ebenfalls die Marktprämie in der Höhe, mit dem dieses Projekt in die Ausschreibung gegangen ist. Deshalb muss die Bundesnetzagentur jetzt erst einmal abwarten, ob alle Gewinner auch fristgemäß ihre Zweitsicherheit hinterlegen. Diese soll sicherstellen, dass die Anlagen auch wirklich gebaut werden. Der Termin für die Einzahlung läuft am 1. September aus. Erst wenn klar ist, ob alle Gewinner diese Zweitsicherheit hinterlegt habe, kann die Bundesnetzagentur entscheiden, ob weitere Projekte nachrücken. Denn wenn ein Gewinner seine Sicherheit nicht einzahlt, verliert er seine Marktprämie. Dann müssten so viele Projekte nachrücken, die bisher keinen Zuschlag bekommen haben, bis die insgesamt ausgeschriebenen 150 Megawatt wieder erreicht sind. Da eventuelle Nachrücker aber mit einem höheren Gebot ins Rennen gegangen sind, würde sich dann die Marktprämie auch für die anderen Anlagen erhöhen.
15 Gebote ausgeschlossen
Die Bundesnetzagentur musste 15 Gebote ausschließen, da sie die Teilnahmebedingungen nicht erfüllten. In der ersten Ausschreibung wurden ebenfalls Projekte ausgeschlossen. Damals waren es vor allem fehlende Unterlage, die zum Ausschluss führten. Bei dieser Runde stolperten einige Bieter vor allem über die bürokratischen Fallstricke. Sie verwendeten zum Teil alte Formulare oder leisteten die Erstsicherheit nicht in ausreichender Höhe. Bei der Bundesnetzagentur fällt dies unter die Rubrik individuelle Fehler.
Ein kleiner Bieter konnte sich durchsetzen
Die Bundesnetzagentur verbucht – wie nicht anders zu erwarten – auch diese Ausschreibungsrunde als echten Erfolg. „Der positive Eindruck der ersten Ausschreibungsrunde hat sich verfestigt: Auch in der zweiten Runde ist echter Wettbewerb um die Förderberechtigungen für Photovoltaikfreiflächenanlagen zu beobachten“, sagt Peter Franke, Vizepräsident der Bundesnetzagentur. „Zudem zeigt sich in der zweiten Runde, dass auch vermeintlich weniger professionelle Anlagenbetreiber günstig anbieten und Zuschläge erhalten können.“ Wie groß dieser Wettbewerb tatsächlich ist, bliebt zumindest fraglich. Zwar ist die Zahl der Unternehmen, die eine Marktprämie gewonnen haben, gestiegen. Doch die 33 Projekte, die eine Marktprämie gewonnen haben, werden von nur 20 Anbietern gebaut. Ob überhaupt Energiegenossenschaften mitgeboten haben, geht aus den jetzt von der Bundesnetzagentur veröffentlichten Zahlen nicht hervor. Erfolgreich waren insbesondere Projektierer, die gleich mit mehreren Projekten ins Rennen gegangen sind. Aber unter den Gewinnern ist dieses mal auch eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), also ein vergleichsweise kleiner Anbieter.
Die Beteiligung an der Ausschreibung war sehr hoch. Insgesamt war das ausgeschriebene Volumen mit 558 Megwatt mehr als dreifach überzeichnet. Die jetzt bezugschlagten Projekte werden eine Gesamtleistung von 159,735 Megawatt haben. (su)