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Österreichs Tarifförderung beginnt in wenigen Tagen

In der zweiten Januarwoche nimmt die Ökostromabwicklungsstelle in Wien die Anträge für die diesjährige Tarifförderung von Photovoltaikanlagen entgegen. Im Vergleich zum Vorjahr haben sich durch die kleine Ökostromnovelle einige Änderungen ergeben.

Am 9. Januar um 17 Uhr startet die diesjährige Tarifförderung in Österreich. Bis zum 16. Januar können Käufer von Photovoltaikanlagen mit einer Leistung zwischen fünf und 200 Kilowatt ihre Anträge bei der Ökostromabwicklungsstelle (Oemag) einreichen. Anders als in den Vorjahren werden die Anträge erstmals nicht ausschließlich nach dem Datum des Eingangs des Förderantrags gereiht, sondern nach der Höhe des bei der Antragsstellung angegebenen Eigenversorgungsanteils. Wenn der Eigenverbrauchsanteil von mehreren Anlagen gleich hoch ist, werden diese wiederum entsprechend nach dem Zeitpunkt des Antragseingangs gelistet.

Zuschuss und Einspeisetarif

Die Förderung besteht aus zwei Teilen. Zum einen bekommt der Käufer der Anlage einen Zuschuss in Höhe von 30 Prozent der Gesamtinvestitionskosten. Allerdings ist dieser auf 250 Euro pro Kilowatt gedeckelt. Zum anderen wird der eingespeiste Anteil des erzeugten Solarstroms mit einem festen Abnahmetarif vergütet. Der beträgt in diesem Jahr 7,91 Cent pro Kilowattstunde.

Um die Förderung zu bekommen, muss der Investor zunächst bei der Oemag ein Ticket ziehen. Dazu sind der Name des Anlagenbetreibers, seine E-Mail-Adresse, die 31stellige Nummer des Einspeisezählpunktes und die Spitzenleistung der Anlage angeben, die er errichten will. Nach erfolgreicher Registrierung schickt die Oemag eine Bestätigungsmitteilung an die angegebene Mailadresse des künftigen Anlagenbetreibers.

Erst ein Ticket ziehen

Danach muss der Investor seine Daten vervollständigen. Dies kann er erst 18 Stunden nach der Antragsstellung tun und hat insgesamt sieben Tage dafür Zeit. Werden die zusätzlichen Projektdaten nicht angegeben, verfällt das Ticket. Hier handelt es sich um die Angaben, ob eine neue Anlage errichtet oder eine bestehende Anlage erweitert wird, ob der Generator auf dem Dach installiert oder in die Gebäudehülle integriert wird. Neben der Anlagenleistung muss hier auch angegeben werden, ob es sich um eine gemeinschaftliche Erzeugungsanlage handelt, die seit der kleinen Ökostromnovelle im vergangenen Jahr möglich sind. Sollte der Hauseigentümer für die geplante Anlage einen Ökostromanerkennungsbescheid haben, kann er ihn im nächsten Schritt hochladen. Dieser Bescheid ist aber seit dem Jahreswechsel für Photovoltaikanlagen nicht mehr notwendig. Außerdem muss der künftige Anlagenbetreiber alle notwendigen Genehmigungen und Anzeigen hochladen. Dazu gehören auch die Anzeigen über den Netzanschluss, also die Zählpunktbezeichnung, den Zählpunktinhaber, den Standort und die Leistung des Generators. Der Branchenverband PV Austria hat auf seiner Internetseite entsprechende Hinweise für die Antragstellung und einen Leitfaden bereitgestellt.

Förderantrag stellen

Wichtig ist, dass bei der künftige Betreiber der Anlage zum Zeitpunkt der Antragstellung mit dem Bau des Generators noch nicht begonnen hat. Dazu braucht er erst die Bestätigung, dass die Förderung für ihn tatsächlich reserviert ist. Den eigentlichen Förderantrag stellt der Betreiber erst, wenn der Generator gebaut und ans Netz angeschlossen ist. Spätestens sechs Monate nach Fertigstellung der Anlage muss er bei der Oemag sämtliche Rechnungen einreichen. Erst dann beginnt die Laufzeit des Einspeisetarifs, der über 13 Jahre hinweg gezahlt wird. (su)