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Schweiz: Einmalvergütung ist ausgesetzt

Die Auszahlung des Investitionszuschusses für neu installierte kleine Photovoltaikanlagen ist derzeit gestoppt. Denn die Gelder sind aufgebraucht. Der Ball liegt jetzt beim Bundesrat, der eine Erhöhung des Netzzuschlags beschließen muss, damit sich der Fördertopf wieder schneller füllt.

Wie der eidgenössische Branchenverband Swissolar bekannt gibt, ist die Auszahlung der Einmalvergütung durch die Netzbetreibergesellschaft Swissgrid derzeit gestoppt. Der Grund ist, dass die für den Zuschuss zur Investition zur Verfügung stehenden Mittel für das erste Halbjahr 2016 bereits aufgebraucht sind.

Insgesamt liegen 50 Millionen Franken im Fördertopf, die für die Einmalvergütung ausgegeben werden können. Von diesem Investitionszuschuss können Betreiber von Anlagen mit einer Leistung von bis zu 30 Kilowatt profitieren. Sie bekommen bis zu 30 Prozent der Investitionskosten als Zuschuss erstattet. Doch wenn der Fördertopf leer ist, wird der Deckel geschlossen. Swissgrid antwortet dann auf die Förderanträge mit folgendem Wortlaut: „Für das erste Halbjahr 2016 stehen 50 Millionen Franken für die Auszahlung von Einmalvergütungen zur Verfügung. Dieses Geld ist bereits verpflichtet. Nach Abklärung Ihrer Anfrage müssen wir Ihnen mitteilen, dass eine Auszahlung Ihrer Anlage im ersten Halbjahr 2016 nicht möglich sein wird.“

Bundesrat muss Netzzuschlag anheben

Die Begrenzung auf 50 Millionen Franken geht darauf zurück, dass die Stromkunden den Fördertopf über den Netzzuschlag füllen müssen, der derzeit bei 1,3 Rappen pro Kilowattstunden liegt. Es liegen aber schon Pläne auf dem Tisch, diesen Netzzuschlag auf die gesetzliche vorgesehene Höchstgrenze von 1,5 Rappen pro Kilowattstunde zu erhöhen. Doch bisher ist dies noch nicht beschlossene Sache. „Somit muss die Entscheidung des Bundesrats im Juni abgewartet werden, ob der Netzzuschlag per 1.1.2017 auf 1.5 Rappen pro Kilowattstunde angehoben wird“, lesen die Antragsteller auf eine Einmalvergütung in ihrem Antwortschreiben von Swissgrid. „Nur wenn der Bundesrat die Anhebung des Zuschlags für 2017 beschließt, können ab Mitte 2016 weitere 50 Millionen Franken für die Einmalvergütungen freigegeben werden.“

Förderung löst zusätzliche Investitionen aus

Die erst 2015 eingeführte Einmalvergütung ist schon im vergangenen Jahr auf gute Resonanz gestoßen. Immerhin etwa 60 Megawatt der 2015 insgesamt neu installierten Anlagenleistung wurde mit der Einmalvergütung realisiert. Das sind 20 Prozent der im vergangenen Jahr neu installierten 300 Megawatt. Das geht aus dem aktuellen Bericht zur Marktbeobachtung des Bundesamtes für Energie (BFE) hervor. Die Berner Beamten stellen in ihrem Bericht außerdem fest, dass zwar nur 150 Megawatt neu installierter Anlagenleistung mit den Kontingenten aus dem Fördertopf gebaut wurden. Der Rest wurde ohne Unterstützung realisiert. „Es ist klar ersichtlich, dass die Kontingente vertrauensbildend auf den Markt wirken, jedoch keineswegs mehr der wirtschaftliche Antrieb der Photovoltaik sind“, schreiben die Beamten vom BFE in ihrem Marktbeobachtungsbericht. (Sven Ullrich)