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Übernahme von Innogy durch Eon wird genauer geprüft

Die EU-Kommission hat wettbewerbsrechtliche Bedenken und will deshalb die Übernahme von Innogy durch Eon vertieft prüfen.

Die Europäische Kommission hat zur Beurteilung der geplanten Übernahme von Innogy durch Eon nach der EU-Fusionskontrollverordnung eine vertiefte Prüfung eingeleitet. Die Kommission hat Bedenken, dass das Vorhaben in mehreren Mitgliedstaaten den Wettbewerb im Strom- und Gaseinzelhandel beeinträchtigen könnte.

Die für Wettbewerbspolitik zuständige EU-Kommissarin Margrethe Vestager erklärte: „Privat- und Geschäftskunden in Europa müssen Strom und Gas zu wettbewerbsfähigen Preisen beziehen können. Unsere vertiefte Prüfung soll gewährleisten, dass die Übernahme von Innogy durch Eon hierfür hinreichenden Wettbewerb auf dem Markt erhält und keine Preiserhöhungen zur Folge hat.“

Eon und RWE, die Konzernmutter von Innogy sind auf allen Stufen der Strom- und Gasversorgungskette tätig. Dazu gehören Erzeugung, Großhandel, Verteilung und Einzelhandel. Die beiden Unternehmen führen einen komplexen Tausch von Vermögenswerten durch. Als Ergebnis wird Eon seinen geschäftlichen Schwerpunkt auf die Verteilung und den Einzelhandel mit Strom und Gas legen, während RWE in erster Linie auf den vorgelagerten Märkten für Stromerzeugung und ‑großhandel tätig sein wird.

Im Rahmen des Tauschs von Vermögenswerten würde Eon die Sparten Vertrieb und Verbraucherlösungen sowie bestimmte Vermögenswerte aus dem Stromerzeugungsbereich der RWE‑Tochtergesellschaft Innogy erwerben.

Anderer Teil der Transaktion wurde bereits genehmigt

Am 26. Februar 2019 hat die Kommission bereits einen anderen Teil der Transaktion nach der EU‑Fusionskontrollverordnung genehmigt, nämlich den Erwerb bestimmter Eon-Vermögenswerte der Stromerzeugung durch RWE.

Die Wettbewerbsbedenken der Kommission

Das Vorprüfverfahren der Kommission hat gezeigt, dass die Beteiligten auf mehreren Einzelhandelsmärkten in Deutschland, Tschechien, der Slowakischen Republik und in Ungarn auf nationaler oder regionaler Ebene zusammen eine starke Stellung innehaben. Durch die geplante Übernahme würde in einer Reihe von Mitgliedstaaten ein wichtiger Wettbewerber auf dem Energieeinzelhandelsmarkt wegfallen.

Zum gegenwärtigen Zeitpunkt hat die Kommission Bedenken, dass der verbleibende Wettbewerbsdruck nicht ausreichen würde, um die Marktmacht des neu entstehenden Unternehmens zu beschränken und Preiserhöhungen für die Verbraucher zu vermeiden. (PF)

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