Die Bundesregierung hat die Eckpunkte für die Ausschreibung von Photovoltaikleistung in europäischen Nachbarländern vorgelegt. Anlagen, die in der Auktion gewinnen, bekommen eine Marktprämie, die über den EEG-Wälzungsmechanismus finanziert wird. Es soll aber keine Einbahnstraße werden.
Das Bundeswirtschaftsministerium hat die Eckpunkte für Ausschreibungen in anderen EU-Staaten vorgelegt. Grundlage ist ein Übereinkommen der Bundesregierung mit der Europäischen Kommission, die den Fördermechanismus des EEG nur genehmigt hat, wenn Deutschland einen Teil seiner Freiflächenanlagen für die europäischen Nachbarn öffnet. Konkret bedeutet dies, dass auch Anlagen, die in den Nachbarstaaten errichtet werden, eine Marktprämie bekommen können, die über den EEG-Wälzungsmechanismus finanziert wird. Im Gegenzug werden Anlagen in Deutschland errichtet, die über das Förderkonzept des Nachbarlandes finanziert werden.
Zwei Varianten stehen zur Debatte
Basis der Ausschreibungen wird eine Kooperationsvereinbarung sein. Dabei gibt es zwei Möglichkeiten. Bei gegenseitig geöffneten Ausschreibungen werden in beiden Ländern zwei separate Auktionen durchgeführt. Dabei legen beide Kooperationspartner fest, wie hoch die auszuschreibende Leistung oder Energiemenge sein wird. Auch das konkrete Ausschreibungsdesign sowie die Flächenkulisse legen beide Länder separat fest. In beiden Ausschreibungen bekommen sowohl Anlagen, die in Deutschland als auch solche, die im Kooperationsstaat errichtet werden, einen Zuschlag. Die beiden Länder finanzieren die Anlagen aus ihrem jeweiligen Fördersystemen.
Das Risiko steigt
Eine zweite Möglichkeit ist die gemeinsame Ausschreibung für Anlagen in beiden Kooperationsstaaten. Die Partner einigen sich vorher auf die auszuschreibende Leistung oder Energiemenge und auf ein gemeinsames Ausschreibungsdesign. Die Standortbedingungen wie Flächenkulisse, Genehmigungsrecht oder Netzanschlussbedingungen wiederum legen die Partnerstaaten separat fest. Die Zuordnung der einzelnen Anlagen zu einem der beiden Fördersysteme erfolgt wiederum nach eine vorher vereinbarten Schlüssel. Der Nachteil dieser Variante ist, dass der Bieter vorher nicht weiß, nach welchem Fördersystem er seine Anlage betreiben muss. Er muss aber beide Förderbedingungen kennen. Das wird die Planung komplizierter gestalten. Denn während in Deutschland in der Regel Leistung ausgeschrieben wird, versteigert Polen bisher nur Energiemengen inklusive einer Liefergarantie. Der Planer muss die Anlage also für beide Fördersysteme so auslegen, dass sie in jedem Fall wirtschaftlich betrieben werden kann.
Verordnung soll bis Mai fertig sein
Die ersten beiden Pilotausschreibungen mit zwei Partnerländern sind schon für dieses Jahr vorgesehen. Dazu werden die Eckpunkte noch bis Mai in eine Verordnung gegossen. Gleichzeitig verhandelt die Bundesregierung mit potenziellen Kooperationspartner. Die ersten beiden Pilotausschreibungen werden allerdings nur stattfinden, wenn sich die Bundesregierung mit den Regierungen in den Partnerländern einigen kann. Sollten die Pilotausschreibungen gelingen, werden ab 2017 mindestens fünf Prozent der jährlich in Deutschland zu installierenden Leistung für die Teilnahme von Anlagen in einem Nachbarland geöffnet. Dies gilt dann nicht mehr nur für die Photovoltaik, sondern auch für alle anderen Technologien, deren Förderung über Ausschreibungen festgelegt wird. „Das vorgelegte Konzept für einen anteilige Öffnung der Photovoltaikausschreibung ist ein wichtiges Signal an unsere europäischen Nachbarn, dass wir stärker im Bereich der Förderung erneuerbarer Energien zusammenarbeiten wollen und zwar zum beiderseitigen Vorteil“, erklärt Rainer Baake, Staatssekretär im Bundeswirtschaftsministerium. (Sven Ullrich)