Dass Photovoltaikanlagen wartungsfrei sind, hat sich längst als Mär herausgestellt. Nicht nur die großen Freiflächenanlagen bedürfen einer regelmäßigen Kontrolle durch den Fachmann, sondern auch die kleine Dachanlage.
Stets toppaktuell: Abonnieren Sie unseren Newsletter!
Alle Tipps aus erster Hand, in einem Band.
Die regelmäßige Kontrolle und die Garantie eines sicheren Betriebs ist sogar Vorschrift. Denn jede elektrische Anlage und so auch der Solargenerator auf dem Dach ist eine elektrische Anlage. Diese müssen gemäß der DIN VDE 0105-100 Betrieb von elektrischen Anlagen und der Vorschrift 3 der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) regelmäßig überprüft werden.
Vielfach wird auf der Basis dieser beiden Vorschriften empfohlen, die Anlage jährlich zu überprüfen. In der DIN VDE 0105-100 sind die gleichen Prüffristen wie in der DGUV 3 festgelegt. Laut Paragraf 5 der DGUV 3 sollen die Fristen so zu bemessen sein, „dass entstehende Mängel, mit denen gerechnet werden muss, rechtzeitig festgestellt werden.“ Konkretisiert wird das in der Durchführungsverordung zur DGUV 3. Demnach sollen "Elektrische Anlagen und ortsfeste elektrische Betriebsmittel in Betriebsstätten, Räumen und Anlagen besonderer Art (DIN VDE 0100 Gruppe 700) jährlich überprüft werden, Zu den Anlagen besonderer Art gehören wiederum Solargeneratoren.
Anlagenbetreiber ist für Sicherheit verantwortlich
Inspektionsintervalle sind auch in der VDE 0126-23-1 Photovoltaik (PV) Systeme – Anforderungen an Prüfung, Dokumentation und Instandhaltung festgeschrieben. Diese legt fest, dass die Solarstromanlage mindestens alle vier Jahre komplett elektrisch überprüft werden muss – unabhängig von den turnusmäßigen Inspektionen und Instandhaltungen. Dabei muss der Anlagenbetreiber alle Messungen durchführen lassen, die auch bei der eigentlichen Inbetriebnahme anfallen. Diese sind in der DIN VDE 0100-600 „Errichten von Niederspannungsanlagen – Teil 6: Prüfungen“ festgehalten.
Für die regelmäßige Überprüfung der Anlage ist der Betreiber verantwortlich. Er haftet auch, wenn ein Schaden durch die Anlage verursacht wird. Dieser Haftung kann er sich nicht oder nur durch die Übertragung der Anlagenverantwortlichkeit an einen Dienstleister entziehen.
Diesen und weitere Tipps lesen Sie hier.
Text aktualisiert am 24. Oktober 2018.