Sachverständige gibt es viele, aber keine Standards für ihre Arbeit. Für erfahrene Solarteure bietet die Tätigkeit des Sachverständigen ein solides Standbein, wenn sie die hohen Ansprüche dieses Geschäfts erfüllen.
Ortstermin für eine Schadensbegutachtung an einem Zehn-Megawatt-Freiflächenpark. Die Anlage ist noch keine zwei Jahre alt. Bei Inbetriebnahme hatte eine bekannte deutsche Gesellschaft die ordnungsgemäße Errichtung überprüft und bescheinigt. Als Johann Lorenz von der PV-Gutachter GmbH zur Schadensbegutachtung vor Ort erscheint, wird insbesondere die Erdungsanlage kontrolliert. Immer wieder waren in letzter Zeit Überspannungsschäden durch Blitzschlag an jeweils denselben Wechselrichtern eingetreten, was technisch nicht nachvollziehbar erschien.
Die Inspektion ergibt eine fehlerhafte Kontaktierung an der gesamten Erdungsanlage. Aluminiumkabel wurden nicht richtig vorbehandelt und eingefettet. Außerdem gab es einen unzulässigen Materialmix von Kupfer auf Alu. Die Erdung der betroffenen Wechselrichter war dadurch nicht ausreichend stromtragfähig. Neben diesem Installationsfehler bemerkt Johann Lorenz teilweise fehlende und unzureichend verschraubte Gewindestifte beziehungsweise Madenschrauben an den Schraubankern der Bodenfundamente. Auch das vermerkt er in seinem Bericht. Wochen später erscheint eine Schadensmitteilung der Versicherung über vom Sturm abgewehte Gestellteile. Circa 160.000 Euro Schaden am Material und der Ertragsausfall schlagen zu Buche.
Lorenz, der seit 2005 ausschließlich als Gutachter für Photovoltaik tätig ist, hat inzwischen weit über 100 Gerichtsgutachten sowie mehr als 600 Schadensgutachten und Qualitätskontrollen erstellt. Das Beispiel zeigt, welche Verantwortung ein Sachverständiger hat. Installationsmängel und Schadenereignisse machen diese Arbeit auch in Zukunft für viele Anbieter interessant. Doch für die Auftraggeber ist es oft schwierig, den passenden Sachverständigen zu finden.
Keine geschützte Berufsbezeichnung
Sachverständiger kann sich jeder nennen. Es gibt keine geschützte Berufsbezeichnung. Auch die Anforderungen an Gutachten unterliegen keiner Norm oder technischen Vorschrift. Es gibt lediglich allgemein formulierte Richtlinien. Es liegt also in der Natur der Sache, wenn hier Qualitätsmaßstäbe unklar sind. Ganz zu schweigen von der tatsächlichen Arbeit, die ein zurate gezogener Sachverständiger abliefert. Die Bandbreite reicht von mangelhaft bis exzellent. Nicht zuletzt die Sachverständigen selbst klagen darüber, dass es Anbieter gibt, die das notwendige breite und über dem allgemeinen Durchschnitt liegende Fachwissen nicht mitbringen, über das ein Sachverständiger verfügen sollte. Unseriöse Anbieter, die mit Schadensbildern auf Kundenakquise gehen, sind leider keine Ausnahme. Ängste zu schüren, um Dienstleistungen zu verkaufen, ist kein gutes Aushängeschild für einen Sachverständigen. Doch wie kann man einen seriösen Sachverständigen erkennen, und ist er auch im speziellen Fall der richtige? Keine einfache Frage. (Petra Franke)
Den vollständigen Artikel lesen Sie in der Januarausgabe der photovoltaik, die am 9. Januar 2014 erscheint.