Den Nachbarn nicht vor vollendete Tatsachen stellen, sondern vorher mit ihm sprechen, lautet der Rat der Experten des TÜV Rheinland, wenn die Installation einer Solaranlage geplant ist. Denn die Anlagen reflektieren einen Teil des Sonnenlichts und sind anfällig gegen Schattenwurf vom Nachbargrundstück.
Der TÜV Rheinland rät Hausbesitzern, die die Installation einer Photovoltaikanlage planen, vorher die Nachbarn zu informieren. Denn die Oberfläche von Solarmodulen bestehen aus Glas, das das Sonnenlicht teilweise reflektiert, begründen die Dienstleister aus Köln ihren Rat. Die Anlage kann Unmut auslösen, wenn zum Beispiel die Sonne unangenehm blendet, betonen die Kölner Prüfer. „Immer wieder landen Streitigkeiten von Nachbarn wegen der Blendung durch Solaranlagen vor Gericht“, weiß Willi Vaaßen, Geschäftsfeldleiter Solar beim TÜV Rheinland. „Es kommt immer auf den Einzelfall an, ob etwa eine andere Platzierung der Anlage zumutbar gewesen wäre oder ob der Geschädigte etwas Zumutbares gegen die Beeinträchtigung unternehmen könnte.“
Reden statt streiten
Konkret heißt das, der Nachbar kann zwar die Installation einer Solaranlage nicht verhindern mit dem Argument, er fühle sich dadurch beeinträchtigt. Doch fallen Lichtreflexionen auf die Terrasse oder ins Wohnzimmer des Nachbarn, muss sich der Geschädigte nicht zwangsläufig mit der Beeinträchtigung abfinden. Ein zweiter Streitpunkt sind Verschattungen. So sollte sich der Photovoltaikkunde vorher beim Nachbarn erkundigen, ob Dinge geplant sind, die später einen Schatten auf die Anlage werfen und so den Ertrag verringern und die den Generator unwirtschaftlich machen. Denn da die Module in Reihe geschaltet sind, reicht schon die Verschattung eines Moduls aus, um den gesamten String in Mitleidenschaft zu ziehen. Andererseits gibt es kein Recht auf ungestörte Sonneneinstrahlung und dieses könne auch nicht geltend gemacht werden, betonen die Kölner Experten. Entschädigungen wegen Ertragsminderung aufgrund von Schattenwurf auf die Solaranlage gibt es nicht – egal ob er vor oder nach der Installation der Anlage auftritt. Der Photovoltaikkunde hat auch keinen Anspruch darauf, dass der Nachbar regelmäßig seine Bäume stutzt, um den Weg für das Sonnenlicht auf die Module frei zu machen. In der Vergangenheit sind nicht wenige solcher Fälle vor Gericht gelandet und haben so gut-nachbarschaftliche Verhältnisse nachhaltig zerrüttet. Ein Gespräch im Vorfeld kann dem spätere Streit vor Gericht vorbeugen.
Ertragsminderung und Reflexion verhindern
Willi Vaaßen rät dazu, das Umfeld schon bei der Planung der Anlage von einem Profi begutachten zu lassen, bevor eine Solaranlage aufs Dach gebaut wird „Experten können auch abzuschätzen, ob Pflanzen auf dem Nachbargrundstück absehbar zu stattlichen Schattenspendern werden“, erklärt er. Zudem haben sie Lösungen wie Leistungsoptimierer im Portfolio, die Verschattungen teilweise wieder ausgleichen können. Zudem können sie eventuelle Lichtreflexionen abschätzen und wissen so, ob sie den Nachbarn überhaupt stören können. Der TÜV Rheinland hat dazu ein entsprechendes Testverfahren entwickelt, um die Reflexion von Modulen unterschiedlicher Hersteller zu messen. Mit einer speziellen Software können sie die mögliche Blendung über das ganze Jahr hinweg berechnen. So wird es möglich, Anlagen zu bauen und zu errichten, die den Nachbarn nicht blenden. (Sven Ullrich)