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Smart Meter: Verbraucherzentrale fordert Recht auf Ausbau

Nachdem das Oberverwaltungsgericht NRW den Smart-Meter-Rollout per Eilbeschluss gestoppt hat, will das Bundeswirtschaftsministerium erreichen, dass dieser Rollout nachträglich rechtsicher wird. Dazu will das BMWi nun das Messstellenbetriebsgesetz ändern.

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (Vzbv) fordert, dass Verbraucher den Ausbau der mangelhaften intelligenten Messsysteme verlangen können sowie einen höheren Steuerzuschuss als Beitrag zu einer solidarischen Finanzierung erhalten. Zudem sollten Verbraucher den Ausbau der mangelhaft freigegebenen Smart Meter verlangen dürfen, fordern die Verbraucherschützer. Für den Fall, dass Verbraucher auf den Ausbau verzichten, solle die Preisobergrenze für diese Smart Meter auf 20 Euro gedeckelt werden.

Vzbv: Messstellenbetriebsgesetz ändern

Darüber hinaus fordert der Vzbv, dass der Funktionsumfang bereits verbauter Smart Meter bestimmte Bedingungen erfüllen muss. Beispielsweise müssen Updates kompatibel sein und die Software vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) geprüft und zugelassen sein. Der Paragraph 21 des Messstellenbetriebsgesetz solle so geändert werden, dass die technischen Richtlinien des BSI den gesetzlichen Mindestanforderungen an Smart Meter voll entsprechen, fordert die Verbraucherzentrale. (nhp)

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